
Das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen sorgt weiter für Streit in der Ampel-Koalition. Die Parlamentarischen Geschäftsführer nahmen das Gesetz vorerst nicht auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung in dieser Woche. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Fraktionskreisen erfuhr, könnte es aber noch nachgereicht werden.
Mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ab 2024 soll möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Es müssen aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen kaputte Heizungen repariert werden.
Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch hoch umstritten.
Klar ist bereits, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Kommt das Gesetz in dieser Woche nicht auf die Tagesordnung, kann es ohne Fristverkürzungen und Sondersitzungen voraussichtlich nicht mehr vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli beschlossen werden. Das hatten sich die Koalitionspartner eigentlich versprochen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge gibt sich weiter optimistisch und sagte, eine Aufsetzung des Gesetzes auf die Tagesordnung sei in dieser Woche weiter möglich. Selbst wenn es erst nächste Woche auf die Tagesordnung kommen würde, wäre ein Abschluss vor der Sommerpause immer noch möglich. „Es ist auch noch möglich, morgen weiter zu sprechen“, sagte Dröge
Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch mehrere Anpassungen vorgeschlagen. So könne die Pflicht zum Einbau einer klimaschonenden Heizung 2024 zunächst für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden könne man mehr Zeit einräumen. Außerdem könnten Übergangsfristen besser mit dem Ausbau von kommunalen Wärmenetzen synchronisieren werden. Schon jetzt ist vorgesehen, dass für den Heizungstausch mehr Zeit bleibt, wenn das Haus absehbar an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervorgeht, müssen im nächsten Jahr rund 12.400 alte Öl- und Gasheizungen aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden, wie die „Augsburger Allgemeine“ (Dienstag) berichtet. Demnach werden 2024 rund 3,2 Millionen Öl- und Gasheizungen 30 Jahre und älter sein; ein Teil davon muss nach dem Gebäudeenergiegesetz dann ausgetauscht werden. Das gilt schon länger und hat nichts mit dem nun von der Bundesregierung angestrebten Heizungstausch zu tun. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, hatte die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit 2020 und regelt unter anderem den langsamen Abschied von Öl- und Gasheizungen. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung will das Heizen mit fossilen Brennstoffen schneller zurückfahren und hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen.
Von der bisherigen Austauschpflicht gibt es umfangreiche Ausnahmen. Gut die Hälfte der vier Millionen betroffenen Heizungen haben vergleichsweise effiziente Niedertemperatur- oder Brennwertkessel und dürfen weiterlaufen. Weitere 860.000 Öl- und 630.000 Gasheizungen müssen erst bei einem Eigentümerwechsel raus.
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