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#Immer mehr Bundesländer wollen die Regeln verlängern

„Immer mehr Bundesländer wollen die Regeln verlängern“

Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen wollen mehrere Länder bestehende Corona-Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Eine solche Übergangszeit ist Bestandteil eines Entwurfs der Bundesregierung, der ab dem 20. März generell nur noch weniger allgemeine Schutzregeln vorsieht.

In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei bisherigen 2-G- und 3-G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart ankündigte. Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden.

Auch Sachsens Landesregierung will die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen an Kitas und Schulen bis zum 2. April fortsetzen. Darauf hat sich das Kabinett in Dresden verständigt. Zudem solle eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen – etwa beim Einkauf, in Museen und im öffentlichen Nahverkehr – aufrechterhalten werden, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Dagmar Neukirch. Auch Zugangsbeschränkungen solle es zum Teil weiter geben. Wie aus den Eckpunkten der neuen Corona-Schutzverordnung hervorgeht, soll auch die Maskenpflicht in Schulgebäuden bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht tragen. Festgehalten werden soll ebenso an der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch.

„Wir verlängern fast alles, was wir haben“

Auch im Norden ist das geplant. Mecklenburg-Vorpommern hatte einen solchen Schritt bereits angekündigt. In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung an diesem Freitag unverändert verlängert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, das in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Maßnahmen am 20. März zusammenfallen würde. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll.

Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.

Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sieht eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis 2. April bestehen bleiben – ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Die Übergangszeit soll auch genutzt werden können, um neue Regeln zu besiegeln.

Lauterbach ermunterte die Länder, die Übergangsfrist zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte er in der ARD. Das Kabinett in Brandenburg hat sich am Dienstag darauf verständigt, bestimmte Corona-Regeln bis zum 2. April verlängern, will sich mit der konkreten Ausgestaltung jedoch erst am Donnerstag befassen.

Die saarländische Landesregierung verlängerte die aktuelle Verordnung vorerst bis zum 31. März. Dies sei vorsorglich geschehen, um auf die möglichen Änderungen des Bundesgesetzes kurzfristig reagieren zu können, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.

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