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#Immer schön vage und widersprüchlich bleiben

Immer schön vage und widersprüchlich bleiben

Die Machtperspektiven für die Grünen im Bund und in den Ländern sind so gut wie nie zuvor. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg erreichte der grüne Ministerpräsident Kretschmann ein Rekordergebnis und konnte sich hernach seinen Koalitionspartner aussuchen. Für die Bundestagswahl im September verheißen aktuelle Umfragen der Partei einen Stimmenanteil von mehr als zwanzig Prozent. Die Prognosen für die Union hingegen befinden sich im steilen Sinkflug.

Die Grünen, obwohl an vielen Landesregierungen beteiligt, schaffen es, dass ihnen politische Ungereimtheiten im Umgang mit der Corona-Pandemie nicht angelastet werden. Als Zeichen ihres Willens, im Bund zu regieren, stellt die Partei nicht nur eine Kanzlerkandidatin beziehungsweise einen Kandidaten auf – am kommenden Montag werden wir wissen, ob Annalena Baerbock oder Robert Habeck Nummer eins der Grünen sind. Der Bundesvorstand der Partei hat Mitte März den Programmentwurf zur Bundestagswahl vorgestellt. Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Grünen in Berlin, in welcher Koalition auch immer, mitregieren, ist es Zeit, die medien- und digitalpolitischen Vorstellungen der Partei zu betrachten.

Geringschätzung privater Anbieter

In ihrem Wahlprogramm plädieren die Grünen dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender „stark und zukunftsfest“ aufgestellt werden, „alle gesellschaftlichen Bereiche“ abdecken und eine „ausreichende Finanzierung“ erhalten. Die gegenwärtig fragmentierten Mediatheken will die Partei „zu gemeinsamen Plattformen weiterentwickeln“ und verzahnen, am Ende soll eine „werbefreie, offen und multilingual europäische digitale Plattform in öffentlicher Hand“ stehen. Damit sich die deutschen Sender aber nicht zu entspannt zurücklehnen und um dem Unbehagen an ihrem schwachen Reformwillen Rechnung zu tragen, will die Partei zugleich „eine Debatte darüber führen, wie öffentlich-rechtliche Medien im 21. Jahrhundert aussehen sollen“. Welche Konsequenzen das haben soll, sagen die Grünen nicht. Ebenso widmet das Programm der Frage kein Wort, wie für private Presseverlage und Rundfunkveranstalter gegenüber großzügig alimentierten öffentlich-rechtlichen Sendern mit ausgeweiteter Netzpräsenz faire Wettbewerbschancen geschaffen werden.

Die Geringschätzung privater Anbieter von Publikumsmedien zeigt sich auch darin, dass die Grünen zwar „bei kulturellen Werken“ für Urheber eine „angemessene Vergütung“ sicherstellen wollen. Ob zu solchen Werken auch Videoclips der Fußballbundesligen oder kurze Pressetexte gehören, die als „Bagatellnutzung“ nach Paragraph 10 des kurz vor dem Inkrafttreten stehenden Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes bis zu fünfzehn Sekunden beziehungsweise 160 Zeichen durch jedermann im Internet nichtkommerziell verbreitet werden dürfen, wird nicht erörtert.

Skepsis gegenüber Google & Co.

Globalen digitalen Plattformbetreibern wie Google, Apple, Facebook oder Amazon begegnet das Programm mit großer Skepsis. Die Grünen haben richtig erkannt, dass deren „Marktmacht“ zu regulieren ist. Selbst zu Grundzügen einer solchen Regulierung äußert sich die Ökopartei aber nur recht inhaltsarm. Eine Positionierung zu dem von der Europäischen Kommission unterbreiteten Vorschlag eines „Digital Markets Act“, der lange Listen einschlägiger Verhaltensauflagen enthält, sucht man vergeblich. Einerseits soll in Deutschland das Bundeskartellamt künftig bei „Internetgiganten“ die „Erwerbsvorgänge“ prüfen. Andererseits befürwortet die Ökopartei ein eigenständiges europäisches Kartellamt, um eine „europäische Digitalaufsicht“ zu etablieren. Wie eine parallele Kompetenzerweiterung des Bundeskartellamts und eines europäischen Kartellamts funktionieren soll, bleibt im Dunkeln. Ebenso unklar bleibt, ob über die geforderte Option der Aufspaltung großer Konzerne das Bundeskartellamt oder die EU entscheiden soll.

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