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#In Thüringen stehen fünf Polizisten auf der AfD-Landesliste – dürfen die das?

In Thüringen stehen fünf Polizisten auf der AfD-Landesliste – dürfen die das?

Einige bezweifeln, dass sich Beamtenstatus und ein politisches Engagement für die AfD vereinbaren lassen. Insbesondere im Landesverband des Flügel-Wortführers Björn Höcke.

Wenn am Sonntag in Thüringen ein neuer Landtag gewählt wird, stehen auf der Landesliste der AfD auch mehrere Staatsdiener zur Wahl. Fünf der insgesamt 38 Kandidat*innen sind Polizeibeamte, vier davon haben nach derzeitigen Umfragewerten gute Chancen, in den thüringischen Landtag einzuziehen. Vertreter*innen der Gewerkschaft der Polizei und den thüringischen Innenminister beunruhigt das.

Wo liegt das Problem?

Polizist*innen sind Beamt*innen und damit keine gewöhnlichen Angestellten. Sie genießen eine Reihe von Privilegien. So kann zum Beispiel ein*e Beamt*in nicht gekündigt und nur mit richterlichem Beschluss entlassen werden. Im Gegenzug sind sie als Staatsdiener*innen dem Grundgesetz in besonderem Maße verpflichtet. Verfassungstreue wird das genannt. Polizist*innen und Co. müssen sich im Dienst politisch neutral und zurückhaltend verhalten. Das besagt die sogenannte Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot.

Die Polizei ist kein Spiegel der Gesellschaft, weil sie in ihren Reihen nicht alles dulden darf, was in einer Gesellschaft vorkommt. Die Diskussion darum, ob Polizist*innen ein Engagement in der AfD mit ihrem Beamtenstatus vereinbaren können, bewegt sich damit immer im Spannungsfeld zwischen den Pflichten als Staatsdiener*innen und den Grundrechten als Staatsbürger*innen.

Was ist der Karlsruher Radikalenerlass?

1972 einigten sich der damalige Bundeskanzler Willy Brandt und die Länder auf den sogenannten Radikalenerlass, um Verfassungsfeind*innen im öffentlichen Dienst zu verhindern. Der Radikalenerlass war höchst umstritten und wurde von einigen auch als Berufsverbot bezeichnet. Fortan gab es für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst eine Abfrage bei den Verfassungsschutzämtern.

1975 landete der Erlass vor dem Bundesverfassungsgericht. In dem Urteil, auf das heute noch in Verfahren gegen Beamt*innen Bezug genommen wird, wird von Beamt*innen gefordert, „dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren.“ 1979 wurde der Erlass wieder aufgekündigt.

Dürfen Polizist*innen Mitglied in einer Partei sein?

Ja. Anders als zum Beispiel in Großbritannien dürfen sich Polizeibeamt*innen in Deutschland politisch engagieren. Staatsdiener*innen sind hier Staatsbürger*innen mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung wie andere auch. Bei der Parteimitgliedschaft wird zwischen folgenden Gruppierungen unterschieden:

  • Verfassungskonform
  • Verfassungsfeindlich, das heißt sie sind gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestellt. In diesem Fall dürfen Beamt*innen zwar Mitglied sein, allerdings keine Führungspositionen inne haben.
  • Verfassungswidrig. Ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht bisher nur in den 1950ern für die Kommunistische Partei Deutschlands und die Sozialistische Reichspartei ausgesprochen. Mitte der Neunziger wurden zudem die Freiheitliche Arbeiterpartei und die Nationale Liste verboten.

Für keine andere Partei sitzen im Bundestag so viele Polizist*innen und Soldat*innen wie für die AfD: jede*r Siebte. Sie sind für die Zeit ihres politischen Mandats freigestellt.

Im Januar 2019 hat der Verfassungsschutz den Flügel und die Junge Alternative zum Verdachtsfall erklärt. Ändert das was?

Jein. Ausschlaggebend ist laut Bundesverfassungsgericht am Ende immer das konkrete Verhalten der*s jeweiligen Beamt*in. Dass die AfD in Teilen zum Verdachtsfall und insgesamt zum Prüffall durch den Verfassungsschutz erklärt wurde, reicht allein nicht aus.

Zu diesem Ergebnis kam auch das Bundesinnenministerium Anfang April 2019. Horst Seehofer hatte prüfen lassen, ob Parteimitgliedschaft und Beamtenstatus miteinander vereinbar seien. Die Antwort: Ja, sind sie, auch bei Anhänger*innen des Flügels der AfD. Der Einzelfall entscheide.

Die AfD selbst gab 2018 ein Gutachten in Auftrag, worin der Autor und Staatsrechtler Dietrich Murswiek Beamt*innen in der Partei warnt. Im Falle einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz müsse „jedem Beamten, Soldaten oder Angestellten im öffentlichen Dienst dringend geraten werden“, sich von verfassungsfeindlichen Kräften innerhalb der Partei „entschieden abzugrenzen und sich für eine verfassungsmäßige Ordnung der Partei einzusetzen“. So zitiert ZEIT ONLINE das ihnen vorliegende Papier.

Was sagen Polizeigewerkschaften und der Innenminister in Thüringen?

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Oliver Malchow sagt, er habe die Polizisten, die auf der thüringischen Landesliste der AfD stehen, aufgefordert, sich vom AfD-Landeschef Björn Höcke und dem Flügel zu distanzieren. Das hätten sie nicht getan. „Wie sie das mit ihrem Eid vereinbaren wollen, weiß ich nicht“, sagte Malchow der Welt. In der thüringischen AfD seien faschistische Tendenzen deutlich erkennbar, so der Gewerkschafter weiter. Auch der Vorsitzende der GdP in Thüringen, Kai Christ, nennt die AfD „eine rechtsradikale Partei“. Der Thüringer Verfassungsschutz erklärte den AfD-Landesverband unter Björn Höcke übrigens bereits im September 2018 zum Prüffall.

Für Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ist die Angelegenheit klar: Allen Beamt*innen, die sich offen zum Flügel bekennen, drohen Disziplinarmaßnahmen. Das könnten bei der Polizei Verweise, Kürzungen der Dienstbezüge oder Versetzungen sein. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) forderte kürzlich, dass, wer sich zum Flügel bekenne, seinen Beamtenstatus verlieren sollte. Und meint damit zum Beispiel den Oberstudienrat Björn Höcke.


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