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#Infiziert hinter der Supermarktkasse

Infiziert hinter der Supermarktkasse

In der Corona-Pandemie wächst die Sorge vor ausgedünnten Pflegeabteilungen und leer gefegten Werkbänken. Die Verbreitung der Omikron-Variante nimmt bedrohliche Ausmaße an, deshalb will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an diesem Freitag mit den Ministerpräsidenten über verkürzte Quarantäneregeln sprechen. In die Debatte mischen sich jetzt auch die Arbeitgeber ein und bringen ein Instrument ins Spiel, das noch größere Flexibilität verspricht: die „Arbeitsquarantäne“. Sie erlaubt es nicht nur Kontaktpersonen, früher an den Arbeitsplatz zurückzukehren, sondern auch symptomlosen Mitarbeitern, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde. „Die Arbeitsquarantäne hat sich bereits in der ersten und zweiten Welle der Pandemie bewährt“, betont die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) in einer Stellungnahme. Diese Möglichkeit solle es auch in der Omikron-Welle weiter geben, um die Infrastruktur zu sichern.

Arbeitsquarantäne bedeutet, dass die zuständigen Gesundheitsämter die berufliche Tätigkeit trotz einer Infektion oder eines Kontaktes zu einer infizierten Person unter strengen hygienischen Auflagen zulassen. Konkret bedeutet dies, dass die betroffenen Mitarbeiter ihre Wohnung grundsätzlich nur für die Arbeit verlassen dürfen. Die öffentlichen Verkehrsmittel oder Geschäfte sind weiterhin tabu.

Empörung auf Twitter

Von dieser Möglichkeit hätten die Gesundheitsämter bislang nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht, erläutert Arbeitsrechtler Steffen Scheuer von der Kanzlei Baker McKenzie. Insbesondere im Bereich der kritischen Infrastruktur sei dies bisher geschehen, wenn dort die Arbeitsfähigkeit aufgrund des Infektionsgeschehens stark beeinträchtigt war. „Es ist nicht überraschend, dass das Instrument der Arbeitsquarantäne vor dem Hintergrund der erwarteten Omikron-Welle verstärkt diskutiert wird“, sagt der Rechtsanwalt. Er erwartet nicht, dass die Gesundheitsämter auch außerhalb der kritischen Infrastruktur darauf zurückgreifen.

Allerdings fällt dieser Begriff großzügiger aus als gemeinhin gedacht. Nicht nur medizinische Bereiche, Polizei und Feuerwehr sowie die Wasser- und Energiewirtschaft fallen darunter. In der Vergangenheit haben die zuständigen Behörden solche Ausnahmen auch in landwirtschaftlichen Betrieben zur Erntezeit oder in der fleischverarbeitenden Industrie erlaubt, als teilweise Hunderte Arbeiter gleichzeitig krank waren. Sie durften damals weiterarbeiten, um den Betrieb am Laufen zu halten. Als Argument wurde das Tierwohl herangezogen, schließlich sind die Bauern darauf angewiesen, dass ihre schlachtreifen Tiere auch zu den geplanten Zeiten abgenommen werden, um Platz für neue zu schaffen. Gerät die Lieferkette ins Stocken, könnte dies schwere Konsequenzen haben.

Die Idee, dass sogar an Corona erkrankte Personen unter strengen Auflagen im Betrieb weiterarbeiten können, mag angesichts der erhitzten Debatten um die Gefahren einer Infektion merkwürdig erscheinen. Auf der Kurznachrichtenplattform Twitter macht sich jedenfalls derzeit Empörung breit. Unter dem Schlagwort #NeinzurArbeitsquarantäne sammeln sich vor allem Beiträge von Pflegekräften, die unabhängig von konkreten Fällen schon einmal vorsichtshalber ankündigen, sich einer solchen Anordnung widersetzen zu wollen. „Ich arbeite mit Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen und werde dort garantiert nicht infiziert arbeiten!“, bekennt eine Nutzerin.

Knapp 60 Millionen vollständig geimpft

Andererseits gibt es immer häufiger milde Verläufe der Erkrankung – auch dank der Tatsache, dass inzwischen knapp 60 Millionen Menschen in Deutschland vollständig geimpft sind und sogar 34 Millionen eine zusätzliche Auffrischungsimpfung bekommen haben. Eine Corona-Erkrankung kann also immer häufiger nicht nur zu einem schweren Verlauf und damit einer Krankenhauseinweisung führen, sondern umgekehrt auch Tausende Menschen ohne Symptome für 14 Tage in die eigenen vier Wände verbannen – ohne die Möglichkeit, diese zu verlassen.

Nach den derzeitigen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts müssen sich Corona-Infizierte für 14 Tage in Selbstisolation begeben, bei Kontaktpersonen ist nach dem Infektionsschutzgesetz von der viel zitierten „Quarantäne“ die Rede. Bei der aktuell noch vorherrschenden Delta-Variante können geimpfte Personen diese Zwangspause auf höchstens fünf Tage verkürzen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen.

Bei der neuen Omikron-Variante gilt diese Ausnahme noch nicht; am Freitag wird sich entscheiden, ob auch in diesen Fällen die Ausnahme von der 14-Tage-Regel gelten soll. Bisher ist die Lockerung vor allem für kritische Infrastruktur geplant, die deutsche Wirtschaft hofft allerdings darauf, dass der Kreis nicht zu klein gezogen wird. Sie setzt sich für kürzere Quarantänezeiten auch für Personal an Supermarktkassen, Lebensmittellieferanten und andere Wirtschaftszweige ein. Es dürfe nicht nur an das Gesundheitswesen sowie Energie- und Wasserversorgung gedacht werden, forderte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Peter Adrian.

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