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#Jetzt kann es für Warschau teuer werden

Jetzt kann es für Warschau teuer werden

Die EU-Kommission hat Polen im Konflikt um Rechtsstaatlichkeit am Dienstag ein Ultimatum gesetzt und Strafzahlungen angedroht. Wenn das Land nicht bis zum 16. August bestätigt, dass er die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Disziplinarkammer respektiert, will die Kommission beim EuGH Strafzahlungen gegen beantragen. Ein solcher Fall kommt nur extrem selten vor.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Vorige Woche hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die einstweilige Anordnung des EuGH, die Disziplinarkammer aufzulösen, gegen die Verfassung des Landes verstoße. Einen Tag später verkündete der EuGH sein endgültiges Urteil in der Sache und bestätigte, dass die Kammer gegen die Unabhängigkeit von Richtern verstößt.

Drohender „Bruch der Grundarchitektur des europäischen Rechtssystems“

 „Wir müssen auf dem Primat europäischen Rechts bestehen“, sagte die für Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Vizepräsidentin Vera Jourová der F.A.Z. am Dienstag. Dazu gehöre, dass Urteile des EuGH respektiert würden. Man sei sich darüber im Klaren, dass die Regierung gegen ein Urteil ihres Verfassungsgerichts  verstoßen müsse, um der Forderung der Kommission Folge zu leisten. „Wenn wir nicht eingreifen, wäre das ein Bruch der Grundarchitektur des europäischen Rechtssystems“, so Jourová. Falls die Regierung in Warschau nicht einlenke, könnten Strafzahlungen auch noch erhöht werden: „Am Ende geht es darum, wie hoch der Preis ist, den ein Land zu zahlen bereit ist.“

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Die Kommission kann beim EuGH entweder eine einmalige Strafzahlung oder eine tägliche Summe beantragen, die zu entrichten ist, bis das Land die Disziplinarkammer auflöst; auch eine Kombination von beidem ist möglich. Die einmalige Zahlung müsste mindestens 3,158 Millionen Euro betragen. Die tägliche Rate hängt von der Schwere des Vergehens, seiner Dauer und der finanziellen Leistungskraft des Mitgliedslandes ab.

Urteil sah mindestens 100.000 Euro Strafe pro Tag vor

In der jüngeren Vergangenheit gibt es nur einen Fall, in dem ein Land auf Antrag der Kommission vom EuGH zu Strafzahlungen verurteilt worden ist – er betrifft ebenfalls Polen. Im November 2017 hatte das Luxemburger Gericht angeordnet, dass das Land „mindestens 100.000 Euro Strafe pro Tag“ zahlen muss, an dem Abholzungen im Wald von Białowieża, einem UNESCO-Weltkuturerbe, fortgesetzt werden. Seinerzeit lenkte die PiS-Regierung umgehend ein, so dass sie Strafzahlungen gerade noch vermeiden konnte.

Justizkommissar Didier Reynders hatte sich im neuen Fall intern dafür stark gemacht, der polnischen Regierung nur eine Woche Zeit zu lassen, bevor die Kommission sich an den EuGH wendet. Nach interner Debatte entschied sich das Gremium jedoch für die Frist von einem Monat, gerechnet aber der Entscheidung der Luxemburger Richter. Grund für die Eile ist, dass die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs schon vorige Woche wieder Anhörungen in Disziplinarfällen angesetzt hatte. Die Termine wurden inzwischen auf September verschoben. 

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