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#Kabinett beschließt Pflicht für Wärmeplanung in Kommunen

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Alle Kommunen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Darin sollen sie angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer sollen so erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, dies sei ein wichtiger Bestandteil des Plans, Deutschland klimaneutral zu machen. Wärmeerzeugung setze zurzeit sehr viel CO2 frei, Deutschland werde momentan sehr stark fossil beheizt. Mit dem Gesetz zur Wärmeplanung solle den Bürgern Planungssicherheit gegeben werden, was ihre Kommune vor Ort machen werde und was nicht. „Wichtig ist, dass wir jetzt mit der Wärmeplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Kommunen sich auf den Weg machen, schauen, was sie an Potential haben.“

Ergänzung zum Gebäudeenergiegesetz

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Endgültig beschlossen ist das Gesetz allerdings erst, wenn auch der Bundestag zugestimmt hat.

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen, das Gebäudeenergiegesetz. Dieses soll Anfang September vom Bundestag beschlossen werden. Denn erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.

Die Wärmeplanung sei für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und die Energieversorgungsunternehmen die zentrale Planungshilfe, um die Wärmewende effizient und effektiv umzusetzen, sagte Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Der Entwurf stelle im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende am Ort dar. So sei richtig, dass das ursprünglich angedachte Zwischenziel von 50 Prozent erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetze auf 30 Prozent reduziert worden sei. Das mache die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme für die Fernwärmenetzbetreiber praktikabler, ohne das eigentliche Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2045 aus den Augen zu verlieren.

Nach dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf sollen Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. In dem ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen, dass die Wärmenetze bis 2030 mindestens zur Hälfte mit Wärme gespeist werden, die aus erneuerbaren Energien kommen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, die Quote von 30 Prozent erneuerbarer Wärme bis 2030 sei „völlig unzureichend“.

Die Kommunen hatten für die Wärmeplanung mehr finanzielle Hilfe des Bundes gefordert. „Die vom Bund hierfür bislang vorgesehenen 500 Millionen Euro reichen dafür nach unseren Berechnungen keinesfalls aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Geywitz sagte dazu, mit einer halben Milliarde Euro könne ziemlich viel geplant werden. Es gebe bereits Bundesländer, welche die Wärmeplanung komplett alleine finanziert hätten.

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