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#Kabinett beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Die Bundesregierung hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz zu einer leichteren Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen. Die Verabschiedung des Entwurfs sei „ein großer Moment“ für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland, teilte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch im Anschluss mit.

„Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. „Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.“

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, bezeichnete den Beschluss als historisch. „Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. Dieses Recht wird aber trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen bislang vorenthalten“, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. „Die nun geplante Abschaffung psychiatrischer Zwangsbegutachtung und langwieriger, teurer Gerichtsverfahren ist für diese Menschen ein riesiger Fortschritt.“ Der heutige Tag sei historisch.

Lehmann hält es für machbar, dass der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet. „Laut Innenministerium wäre ein Inkrafttreten erst am 1. November 2024 möglich. Selbst wenn Zeit für die erforderlichen Anpassungen des Personenstandswesens eingeplant werden muss, ist ein Inkrafttreten im November 2024 aus meiner Sicht zu spät“, sagte er. „Es muss geprüft werden, ob ein Inkrafttreten beschleunigt werden kann. Die Betroffenen haben lange genug gewartet.“

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt vor allem immer wieder von der Union und der AfD.

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