Nachrichten

#„Keine böse Absicht und kein größeres Versäumnis“

Inhaltsverzeichnis

„Keine böse Absicht und kein größeres Versäumnis“

Die Grünen sind Kritik an dem Finanzgebaren ihrer Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock entgegengetreten. Diese hatte dem Bundestag Sonderzahlungen nachmelden müssen, wie am Mittwoch bekannt geworden war. Baerbock hatte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 neben ihrem Einkommen als Bundestagsabgeordnete insgesamt rund 25.220 Euro erhalten, die sie der Bundestagsverwaltung hätte melden müssen.

Dies sei versehentlich unterblieben, teilte die Parteizentrale mit. Baerbock habe es am 30.März dieses Jahres von sich aus nachgeholt, als es ihr und der Bundesgeschäftsstelle aufgefallen sei. Das Geld sei außerdem ordnungsgemäß versteuert worden. Eine Sprecherin der Grünen sagte der F.A.Z.: „Damit ist das Bewusstsein geschärft, dass solche Zahlungen künftig regelmäßig und rechtzeitig gemeldet werden müssen.“

Beschluss für mehr Transparenz

Madeleine Henfling, Mitglied im Parteirat der Grünen, äußerte, sie könne „keine böse Absicht und kein größeres Versäumnis“ erkennen. Der Parteirat, dem auch Baerbock angehört, berät den Bundesvorstand. Im März hatte er einen Beschluss gefasst, wonach Politiker ihre Einkünfte transparenter machen sollen. So sollten sie künftig „auf Euro und Cent“ genau nachweisen, wie viel sie durch Nebentätigkeiten verdienten. „Demokratie lebt vom Vertrauen“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Auch die Bundestagsverwaltung vertraut den Abgeordneten zunächst einmal. Sie forscht nicht nach, wer wie viel nebenher verdient, sondern verlässt sich darauf, dass ihr alles vollumfänglich gemeldet wird. Meldepflichtig sind Summen von mehr als 1000 Euro im Monat oder mehr als 10.000 Euro im Jahr. Baerbocks zusätzliche Einkünfte fallen darunter. Es handelt sich um Sonderzahlungen ihrer Partei. Im November 2018 erhielt Baerbock 6788,60 Euro Weihnachtsgeld.

Ein Jahr später lag es bei 9295,97 Euro; die Partei erklärt die Erhöhung mit der guten finanziellen Lage nach der erfolgreichen Europawahl. Das Weihnachtsgeld sei in jenem Jahr bei allen Mitarbeitern höher ausgefallen. 2020 bekam Baerbock 7635,71 Euro Weihnachtsgeld, außerdem eine coronabedingte Sonderzahlung von 1500 Euro, die steuerfrei war. Das Geld für diese Zahlungen stammt aus dem Personaletat des laufenden Haushalts. Ein monatliches Gehalt als Parteivorsitzende bezieht Baerbock nach Angaben der Grünen nicht, da sie gleichzeitig Mitglied des Bundestags ist.

Die Bundestagsverwaltung habe die Nachmeldung akzeptiert, teilten die Grünen mit. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung sagte der F.A.Z., beim erstmaligen Verstoß gegen die Anzeigefrist schicke die Verwaltung des Bundestages üblicherweise ein Schreiben an den Abgeordneten, der darauf hingewiesen werde, dass er gegen die Anzeigefrist verstoßen habe. Die Sache sei dann erledigt, ohne dass sich der Präsident des Bundestags damit befassen müsste. Dieser Fall sei hier gegeben. Im Übrigen nehme man zu konkreten Fällen von Verstößen gegen Verhaltensregeln nicht Stellung. Eine Statistik darüber, wie häufig solche Nachmeldungen seien, führe man nicht.

Aus Kreisen der Bundestagsverwaltung war aber zu erfahren, dass Nachmeldungen dieser Art „immer wieder“ vorkämen. Es handele sich nicht um einen besonders ungewöhnlichen Vorgang. Doch Abgeordnete, die ihren Pflichten fristgemäß nachkommen wollten, hätten alle Möglichkeiten, sich zu informieren. Entsprechende Mitarbeiter der Verwaltung stünden für Rückfragen zur Verfügung. In Fällen, in denen Abgeordneten wiederholt gegen die Meldefristen verstoßen, kann das Bundestagspräsidium dies formal feststellen; dazu sah es sich etwa im vergangenen Jahr im Falle Max Straubingers (CSU) gezwungen. Im Falle der inzwischen verstorbenen Abgeordneten Karin Strenz (CDU) wurde sogar ein Ordnungsgeld verhängt.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!