#Klimaschutzdebatte: Warum Wissing die Grünen mit Fahrverboten provoziert
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Im Streit um die Novelle des Klimaschutzgesetzes warnt der Verkehrsminister vor drastischen Konsequenzen für Autofahrer. Das will vor allem ein Koalitionspartner ihm nicht durchgehen lassen.
Zwischen Bundesregierung und Parlament eskaliert der Streit um die Reform des Klimaschutzgesetzes. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat davor gewarnt, Fahrverbote am Wochenende verhängen zu müssen, wenn die Novelle nicht wie geplant vor Mitte Juli in Kraft tritt. Um die Sektorziele für den Verkehr im Jahr 2024 zu erreichen, müssten 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ad hoc zusätzlich eingespart werden, schreibt Wissing in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP.
Berechnungen seines Ministeriums zufolge müsste also die Fahrleistung aller Pkw in Deutschland um 15 Prozent sinken, die Fahrleistung aller Lastwagen um 10 Prozent. Dies sei nur durch „restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote am Samstag und Sonntag möglich“, heißt es in dem Brief.
Dass gerade ein FDP-Minister eine so einschneidende Maßnahme verhängt, gilt als ausgeschlossen. Für Lkw gilt zwar schon seit Jahrzehnten ein Fahrverbot an Sonntagen, aber eine ähnlich drastische Maßnahme für Pkw hat es bislang nur an vier Sonntagen im Jahr 1973 gegeben – anlässlich der Ölkrise.
Offene Drohung
Wissings Brief ist deshalb als offene Drohung gegenüber dem Koalitionspartner im Parlament zu verstehen, die von der Regierung seit Monaten beschlossene Novelle nicht länger zu blockieren. Darin bleiben die Klimaschutzziele als Ganzes gehalten, auch die Sektoren werden gesondert ausgewiesen. Allerdings werden die einzelnen Sektoren davon befreit, ein Klimaschutzsofortprogramm vorzulegen, wenn sie ihre Ziele nicht erreichen. Die beiden Bereiche Bauen und Verkehr verfehlen ihre Ziele schon seit Jahren, während Deutschland insgesamt seine Klimaziele erreicht.
Für das Bundesverkehrsministerium drängt die Zeit: Am Montag wird der Expertenrat für Klimafragen seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023 veröffentlichen. Schon jetzt ist klar, dass der Verkehrssektor wieder seine Ziele verfehlen wird. Danach hat Wissing drei Monate Zeit, um nach der derzeit geltenden Rechtslage ein Sofortprogramm zusammenzustellen, mit dem sich die Lücke zu den vorgegebenen Zielen schließen lässt.
Wissing unter Druck
Auch von Seiten der Justiz gerät Wissing unter Druck: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei klagenden Umweltverbänden im Dezember 2023 bestätigt, dass die Ampelregierung ihre Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz verletzt habe. Die Bundesregierung wurde verurteilt, ein Sofortprogramm zu beschließen, welches die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts soll die Rechtslage in Deutschland geändert sein, so hofft die Bundesregierung.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk ging Wissing am Freitag auf Konfrontationskurs: „Diejenigen, die wie Greenpeace und die Grünen immer sagen, das Klimaschutzgesetz muss so bleiben, wie es ist, mögen jetzt erschrocken sein von den Konsequenzen ihrer Politik, aber man kann sich Realität nicht einfach entziehen. Vor allem Dingen muss man den Bürgerinnen und Bürgern klar sagen, worum es hier geht, und dann müssen die Menschen entscheiden, ob sie das wollen oder nicht.“
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