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#Knöllchen dürfen wehtun, nicht aber arm machen

Knöllchen dürfen wehtun, nicht aber arm machen

Letzten Sonntag waren wir in der Pfalz zum Wandern. Von Deidesheim in die Weinberge, ein kleines Paradies. Das fanden außer uns noch mehr Menschen, weshalb die Parkplätze am Waldrand schon am späten Vormittag hoffnungslos überfüllt waren und nicht wenige Wanderer ihren Wagen am Rande des für Autos an sich verbotenen Waldwegs abstellten.

Rainer Hank

Freier Autor in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Das hätten sie besser unterlassen. Am Nachmittag kam uns ein Team örtlicher Verkehrs-Sheriffs entgegen, die sich über ihre fette Beute erkennbar freuten. 30 Euro je Falschparker, zehn Autos allein an unserer Stelle. Später trafen wir die Ordnungshüter wieder, mit noch besserer Laune. Deidesheim darf sich freuen.

Autofahrer nicht besonders gut auf Andreas Scheuer zu sprechen

30 Euro fürs Falschparken sind bald Vergangenheit, wenn der neue nationale Bußgeldkatalog in Kraft tritt. Er ist längst beschlossen und soll von September an gelten, noch vor der Bundestagswahl. Die Tarife sind gesalzen. Die Falschparker in der Pfalz müssen künftig 55 Euro an die Kommunalkasse entrichten. Noch teurer wird es in den Städten: Wer dort sein Auto auf einem Radweg abstellt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 110 Euro belangt werden. Auch das beliebte Parken in der zweiten Reihe sollte man sich zweimal überlegen: Ebenfalls 110 Euro werden fällig.

Es überrascht nicht, dass nun auch die Autofahrer nicht besonders gut auf An­dreas „Andy“ Scheuer, den Verkehrsminister von der CSU, zu sprechen sind, dessen Haus die neuen Regeln erlassen hat: Jeder zweite von Automedienportal.net Befragte findet, dass die Preiserhöhung für Falschparker „unfair“ sei. Oft sei das Falschparken nur die „letzte Lösung“ in Ermangelung geeigneter freier Plätze, sagen sie. Das Argument ist verständlich, dennoch ethisch und ökonomisch dürftig. Eine „letzte Lösung“ gibt es nicht; in Wirklichkeit wollen die Autofahrer die Kosten langer Suchzeiten abkürzen. Niemand ist gezwungen, mit dem Auto in die Stadt zu fahren. Das Argument der traurigen Automobilisten wäre allenfalls dann zu akzeptieren, wären Fahrrad, U-Bahn oder Uber noch nicht erfunden.

Gibt es einen gerechten Preis für ein Knöllchen? 55 und 110 Euro sind willkürlich. Warum nicht 70 und 140 Euro? Dagegen sind die heute anfallenden 15 Euro für zwei Stunden im Halte- oder Parkverbot eindeutig zu billig, wenngleich auch ich mich jedes Mal über den Strafzettel ärgere. Warum zu billig? In Frankfurt muss ich in einem Innenstadtparkhaus für zwei Stunden im Schnitt fünf Euro bezahlen. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Ordnungshüter mich im Parkverbot entdeckt? Erwischt er mich jedes dritte Mal, kommt mich das Falschparken nicht teurer als das Parkhaus. Kommt er seltener, mache ich ein Geschäft, muss allenfalls das schlechte Gewissen meiner katholischen Erziehung auf die Strafe aufaddieren.

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Das erinnert an ein berühmtes verhaltensökonomisches Experiment in einem israelischen Kindergarten. Dort ärgerten sich die Erzieherinnen darüber, dass die Eltern ihre Sprösslinge andauernd zu spät abholten. Sie führten eine Strafe ein von drei Dollar pro Kind, dessen Eltern sich beim Abholen verspäteten. Das Ergebnis: Noch mehr Eltern kamen später. Sie interpretierten die Strafe als eine Art legalen Preis, der fällig wird, um ihre Kinder länger im Hort zu „parken“.

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