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#Lebenslange Haft nach Doppelmord aus Eifersucht

Lebenslange Haft nach Doppelmord aus Eifersucht

In einem Prozess um einen mutmaßlichen Doppelmord aus Eifersucht hat das Landgericht Nürnberg-Fürth eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den 67 Jahre alten Angeklagten verhängt. Zudem stellten die Richter mit ihrem Urteil am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitgehend ausgeschlossen ist.

Das Gericht sah nach Angaben eines Justizsprechers die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Die Opfer hätten nicht mit dem Angriff gerechnet, die Frau sei von hinten erschossen worden. Aus Sicht der Kammer habe er aus einer Einbildung und einer hiesigen Wertvorstellungen eklatant widersprechenden Einstellung heraus gehandelt, um durch seine Tat die „Familienehre“ wieder herstellen wollen.

Zu Lasten des Angeklagten zählten die Richter neben der Erfüllung der beiden Mordmerkmale auch, dass die Frau vor den Augen des Sohns erschossen wurde. Zugunsten des Angeklagten rechnete das Gericht dem Sprecher zufolge, dass dieser nicht vorbestraft war und die tödlichen Schüsse einräumte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Todesschützen werteten die Tat im Prozess als Totschlag, wofür eine zeitlich befristete Haftstrafe möglich gewesen wäre.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein Eifersuchtsmotiv bestritten und erklärte die tödlichen Schüsse auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau und einen Bekannten mit einem Streit um Geld. Hingegen sind die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht überzeugt, dass Ibrahim D. fälschlich von einer Beziehung seiner getrennten Frau ausging.

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