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#Merkel zieht die Notbremse

Merkel zieht die Notbremse

Am Ende ging alles sehr schnell. Am Freitagvormittag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch vor der Bundespressekonferenz über Möglichkeiten gesprochen, wie über das Infektionsschutzgesetz die Rolle des Bundes im Kampf gegen die Pandemie gestärkt werden könne. Spahn hatte sich hinter die Idee gestellt. Allerdings hatte er gesagt, dass so etwas Zeit brauche, und bis Montag noch keine Einigung zu erwarten sei. Kaum hatte Spahn gegen 11:20 Uhr den Saal der Bundespressekonferenz verlassen, nahm dort die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer platz und verkündete, Bund und Länder hätten sich geeinigt.

Peter Carstens

Eckart Lohse

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte vor zwei Wochen vor einem Millionenpublikum im Fernsehen mitgeteilt, wie unzufrieden sie damit sei, dass manche Länder sich nicht an die in der Bund-Länder-Runde am 3. März beschlossene „Notbremse“ halten. Sie regelt, welche Beschränkungen gelten, wenn die Zahl der Corona-Ansteckungen die Zahl von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Ausdrücklich bezog sich Merkels Groll auch auf den CDU-Bundesvorsitzenden und nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet, in dessen Land auch bei überschrittener 100er Inzidenz das Einkaufen mit Terminvereinbarung und negativem Coronatest möglich geblieben war.

Merkel hatte intensive Gespräche mit den Ländern darüber angekündigt, ob und wie man dem Bund größeren Einfluss geben könnte. Diese Gespräche haben nun zu einer Einigung geführt, die über das Wochenende in einen Gesetzentwurf gegossen werden und auch mit den Ländern endgültig abgestimmt werden soll. Wenn es nach der Bundesregierung geht, beschließt der Bundestag schon in der nächsten Woche das Gesetz, auch die Oppositionsparteien wurden eingebunden. Denkbar ist auch, dass zwei Sitzungswochen benötigt werden. Am Freitag der nächsten, spätestens der übernächsten Woche kann sich dann der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Noch ist nicht geklärt, ob er zustimmen muss oder es sich um ein Einspruchsgesetz handeln wird.

Inzidenz von 100 als entscheidende Schwelle

Im Kern zieht das geplante Gesetz eine scharfe Trennung bei der Inzidenz von 100 vor. Solange die Infektionszahlen darunter liegen, sollen die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern fortgelten. Das heißt, die Länder sind weiterhin für die Verordnungen zuständig, die das Vorgehen in den einzelnen Landkreisen regeln, ob es nun Lockerungen sind oder Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Sobald die Grenze von 100 erreicht ist, greift das geplante Bundesgesetz, also das geänderte Infektionsschutzgesetz. Es soll detailliert regeln, was in einem Landkreis zu geschehen hat, wenn diese Inzidenz überstiegen wird. Dazu können auch Schulschließungen, Ausgangsbeschränkungen und Regelungen für den Einzelhandel gelten.

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Die Einigung bedeutet zugleich das Ende der immer länger und kontroverser gewordenen Bund-Länder-Treffen zum Umgang mit der Pandemie. Mit der Übereinkunft, die bisherigen Regelungen bis zu einer Inzidenz von 100 gelten zu lassen und darüber dann die bundesgesetzliche Regelung, muss nicht alle drei bis vier Wochen neu verhandelt werden. Es gelten die Beschlüsse von Anfang März. Die Verordnungen sollen auf deren Grundlage jeweils verlängert werden. Damit ist schon das für Montag anberaumte Treffen hinfällig. Allerdings soll es zu einzelnen Themen der Pandemie, etwa dem Impfen, weiterhin zu Bund-Länder-Gesprächen kommen.

Die Ministerpräsidentenkonferenzen hatten nicht nur den beteiligten Akteuren, sondern der gesamten Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie Bund und Länder im Kampf gegen das Virus immer uneiniger und zerstrittener wirkten. In jüngster Zeit war der Eindruck eines Kampfes jeder gegen jeden entstanden. Vermutlich auch deshalb hatte nicht nur Laschet, sondern auch der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder sich einverstanden erklärt, dem Bund mehr Zugriff zu ermöglichen.

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