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#Manch einem wird plötzlich mulmig

„Manch einem wird plötzlich mulmig“

Der Ausnahmeerfolg der CSU beruht zu einem Großteil auf ihrer Doppelrolle in der Bundes- und Landespolitik. In Bayern kann sie sich so als einzige Partei mit bundespolitischem Durchgriff gerieren, in Berlin überproportional viel für den Freistaat herausholen. Bis heute ist das vielen ein Ärgernis, auch in der Schwesterpartei CDU. Man frage nur mal nach bei Wolfgang Schäuble.

Das Geschäftsmodell der CSU wird nun allerdings gefährdet, und zwar durch die Ampel-Regierung mit ihren Plänen für eine Wahlrechtsreform – so sehen sie es jedenfalls in der CSU. Sollte die CSU künftig mit ihrem Zweitstimmenergebnis in Bayern nicht über die Fünf-Prozent-Hürde im Bundesgebiet kommen, wäre sie nicht mehr im Bundestag vertreten, selbst wenn sie im Freistaat jedes der 46 Direktmandate gewönne. So jedenfalls hat es die Ampel-Regierung vor, durch Streichung der Grundmandatsklausel. Diese sieht vor, dass eine Partei nach ihrem Zweitstimmenanteil ins Parlament kommt, auch wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.


Die CSU ist alarmiert. Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, sagte der F.A.Z.: „Wir haben es zwar noch nie gebraucht: Aber man will quasi das doppelte Netz für die CSU und auch andere Parteien abschaffen.“ Das hätte aus seiner Sicht massive Auswirkungen auf die gesamte Union: „Sollte die CSU nicht im Bundestag vertreten sein, ist auch die CDU nicht mehr regierungsfähig.“

Merz und Dobrindt empört

Dobrindt sagte, er halte das Vorhaben der Ampel für verfassungswidrig, weil eine Partei, die ausweislich der Direktmandate in einer Region politisch verankert ist, im Bundestag repräsentiert sein müsse. Das gehe aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den Neunzigern hervor. Er halte die Pläne darüber hinaus „demokratietheoretisch für maximal respektlos und unfair“. Die Ampel lasse jede Achtung im Umgang miteinander fahren. Das sei demokratiegefährdend und werde „langanhaltende Folgen haben“. Er habe sich sehr bemüht, im Gespräch eine Einigung zu erreichen, aber die Ampel sei „beseelt von der Idee, ein Modell gefunden zu haben, das ausschließlich der Opposition schadet.“

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz pflichtete ihm am Dienstag in einem gemeinsamen Pressestatement bei: Das von der Ampel ins Auge gefasste Wahlrecht sei „ein gegen die Union gerichtetes Wahlrecht“, es richte sich „gezielt gegen die CSU“. Michael Frieser, Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist der Auffassung, dass sich auch unter dem nun angestrebten „fragwürdigen Kappungssystem“ eine Grundmandatsklausel einfügen lasse. Wenn eine Partei drei, vier oder fünf Mandate direkt gewonnen habe, könnten die Mandatsträger auch bei einem Ergebnis von weniger als fünf Prozent an die Spitze der Liste rücken – und von dieser würden dann gemäß dem Zweitstimmenergebnis Kandidaten in den Bundestag einziehen.

Zur erstaunlichen Genese des Reformvorschlags gehört noch ein interessantes Detail: Der Impuls zur Abschaffung der Grundmandatsklausel kam von Rechtsfachleuten der Union. In der Anhörung zum Wahlrecht Anfang Februar äußerte Stefanie Schmahl, Rechtslehrerin aus Würzburg, dass es „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ sei, die Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht zu belassen, sie sei „systemfremd“ und lasse sich „rechtlich nicht widerspruchsfrei begründen“. Ähnlich wie Schmahl sah es auch der Gutachter Philipp Austermann, den ebenfalls die Union benannt hat: Im neuen Wahlrecht sei „die Grundmandatsklausel verfassungsrechtlich erst recht nicht mehr haltbar“.

Es geht auch um Glaubwürdigkeit

Die Juristen haben einen Punkt: Nach dem neuen System garantiert ein Sieg im Wahlkreis noch nicht den Einzug in den Bundestag. Der Sitz muss der Partei auch dem Ergebnis der Zweitstimmen nach zustehen. Die Grundmandatsklausel passt dazu tatsächlich nicht mehr so richtig, denn sie beruht auf der Idee klassischer Direktmandate. Drei Wahlkreisgewinner vermitteln nicht nur sich selbst ein Mandat, sondern auch anderen Listenkandidaten nach dem Anteil der Zweitstimmen.

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