#Maskenaffäre: Nüßlein rechtfertigt Verhalten in CSU-Maskenaffäre und kritisiert Ex-Partei scharf
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„Maskenaffäre: Nüßlein rechtfertigt Verhalten in CSU-Maskenaffäre und kritisiert Ex-Partei scharf“
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In der Maskenaffäre um die beiden Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter hat der Bundesgerichtshof kein Fehlverhalten festgestellt. Nüßlein kritisiert seine ehemaligen Parteikollegen von der CSU scharf.
Nüßlein warf seiner früheren Partei mangelnde Loyalität vor. „Der CSU war die öffentliche Abgrenzung von den eigenen Abgeordneten wichtiger als wenigstens einmal direkt mit mir darüber zu reden“, sagte der Ex-Politiker. „Der neue Generalsekretär Martin Huber hat genauso wenig mit mir über den Sachverhalt gesprochen wie sein Vorgänger Markus Blume“, kritisierte Nüßlein. „Das ist so, als würde ich die angeblichen Plagiate in Hubers Dissertation kritisieren, ohne sie gelesen zu haben“, fügte er hinzu.
BHG: Keine Bestechung und keine Bestechlichkeit
Nüßlein verteidigte sein Verhalten in der Maskenaffäre und begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass er nicht rechtswidrig gehandelt habe und seine Einnahmen behalten dürfe. „Sie können die Amtsautorität eines Abgeordneten nicht verbieten“, sagte Nüßlein. „Wenn der Staat will, dass Politiker neben ihrer Tätigkeit im Parlament nichts verdienen dürfen, dann muss er faktisch ein Berufsverbot für Selbstständige und Unternehmer erlassen“, betonte er. „Das halte ich für katastrophal“, fügte Nüßlein hinzu.
Der BGH hatte in letzter Instanz Beschwerden der Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Oberlandesgericht München verworfen, dass in hohen Provisionen für Nüßlein und den bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter nicht den Fall der Bestechung oder Bestechlichkeit erfüllt sah und sich dieser Position angeschlossen. Die Münchner Ermittler hatten bei Nüßlein 660.000 Euro und bei dem CSU-Politiker Sauter 1,24 Millionen Euro beschlagnahmt, die beide Abgeordnete bei den umstrittenen Maskengeschäften als Gewinnbeteiligung erhalten hatten.
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