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#Mehr Macht für Spahns Ministerium?

Mehr Macht für Spahns Ministerium?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will dauerhafte Sonderrechte für die Pandemiebekämpfung. Das geht aus dem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hervor. An sich waren Spahn weitgehende Eingriffsrechte nur bis Ende März 2021 zugebilligt worden, doch nun hat das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf für eine Verstetigung der Verordnungsermächtigungen vorgelegt.

Timo Frasch

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Konkret geht es darum, auf der Grundlage einer Rechtsverordnung des Gesundheitsministeriums zum nationalen und internationalen Reiseverkehr bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen zu erlassen. Das Ministerium könnte dann Fluggesellschaften, Bahnlinien oder Busunternehmen verbieten, Menschen aus Risikogebieten zu transportieren, sofern die Rückreise deutscher Staatsangehöriger weiter gesichert ist, oder sie dazu verpflichten, kranke Passagiere zu melden. Außerdem könnten sie gezwungen werden, Passagierlisten und Sitzpläne an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Die im Infektionsschutzgesetz festgehaltenen vergleichbaren Regelungen gelten nur befristet. Durch das neue Gesetz würden sie verstetigt und auf andere Erreger oder Viren ausgeweitet.

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Reisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten, die nach Deutschland wollen, könnten laut Gesetzentwurf zu einer „digitalen Einreiseanmeldung“ verpflichtet werden, in der sie dem Robert-Koch-Institut (RKI) detaillierte Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise machen müssen. Außerdem müssen sie sich eine ärztliche Untersuchung durch die zuständigen Behörden gefallen lassen, um eine eventuelle Corona-Infektion oder eine Infektion mit einem anderen Erreger auszuschließen. Wer „vermeidbare Reisen“ in ausländische Risikogebiete antritt, hat anschließend kein Anrecht auf eine Entschädigung für den Dienstausfall, der ihm wegen der vorgeschriebenen Quarantäne entsteht. Ausnahmen soll es nur noch bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie bei der Geburt des eigenen Kindes oder dem Tod eines nahen Angehörigen geben. Als ausdrücklich vermeidbar werden Urlaubsreisen und „verschiebbare Dienstreisen“ angeführt.

Wenn zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch eine schwerwiegende übertragbare Krankheit eine Schutzimpfung oder Testung nötig ist, sollen laut Gesetzentwurf nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte Anspruch darauf haben, sofern es eine entsprechende Rechtsverordnung gibt. Derzeit ist der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung zwischen den einzelnen Ministerien. Ins Kabinett soll er etwa Ende Oktober kommen, danach könnte er vom Bundestag verabschiedet werden. Selbst wenn das unerwartet rasch geschähe, könnte er frühestens im November in Kraft treten.

Auch wenn dem Bundestag das Recht eingeräumt wird, „entsprechende Verordnungen abzuändern oder aufzuheben“, regt sich bei den Parlamentariern zunehmend Widerstand. So hat sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt entschieden dagegen ausgesprochen und eine Debatte im Bundestag gefordert. „Wir müssen das zurückholen in den Deutschen Bundestag, dort muss entschieden werden“, sagte sie im Zweiten Deutschen Fernsehen.

Kubicki sieht die Demokratie beschädigt

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sieht den Bundestag derzeit geradezu „ausgeschaltet“ und die Demokratie beschädigt. Zuvor hatte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner gefordert, man solle die Corona-Lage „nicht überdramatisieren“. Doch nicht nur die Opposition, auch die Regierungsparteien sehen das Vorgehen der Großen Koalition mit zunehmender Skepsis. Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) meinte, nur das Parlament könne „durch eine offene Debatte und eine sorgfältige Abwägung für die notwendige Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen sorgen“. Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Carsten Linnemann (CDU) sprach von einer „beunruhigenden Entwicklung“.

Während sich die Begeisterung für die Sonderrechte des Gesundheitsministers beim Bundesinnenministerium wie im Außenministerium in Grenzen halten dürfte, begrüßte die CSU das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Das sagte der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder nach einer virtuellen Vorstandssitzung seiner Partei. Spahn habe dafür „Rückendeckung“ aus Bayern. Kritik von Parlamentariern, wonach die Parlamente in der Corona-Bekämpfung mehr entscheiden sollten, wies Söder zurück. Die Parlamente würden bei allen Gesetzen eingebunden. Zum Respekt der verfassungsmäßigen Ordnung gehöre aber auch, dass es Gesetze gebe, in denen „Verordnungsermächtigungen für die jeweilige Exekutive“ geregelt würden.

In dem Zusammenhang übte Söder scharfe Kritik an der FDP. Er rufe sie auf, „noch mal zu überlegen, ob der Kurs, den sie sich da gemeinsam mit der AfD auferlegt, wirklich der richtige fürs Land ist“. Nach Ausreden zu suchen für das Umgehen von Pandemiemaßnahmen werde der Lage nicht gerecht. Das zeigten auch liberale Regierungschefs wie Mark Rutte in den Niederlanden. Dieser habe „härteste Konzepte“ beschlossen.

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