#Migrationsgipfel im Kanzleramt: Bund und Länder einig bei Flüchtlingskosten
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Die Frage, wer wie viel Geld für die Versorgung Geflüchteter bereitstellt, war ein großes Streitthema zwischen Bund und Ländern. Nun ist der Knoten geplatzt. Außerdem sollen Asylverfahren schneller bearbeitet werden. Der Überblick
Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Pro Asylbewerber und Jahr wolle der Bund eine Pauschale von 7500 Euro zahlen, sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am frühen Dienstagmorgen in Berlin zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz.
Die Länder verlangen vom Bund schon seit längerem eine stärkere finanzielle Beteiligung an den Flüchtlingskosten – auch unter Verweis darauf, dass sie selbst keinen Einfluss darauf haben, wie viele Menschen nach Deutschland kommen.
Mitte Mai hatte der Bund den Ländern zwar bereits eine Milliarde Euro als zusätzliche Beteiligung für das laufende Jahr zugesagt. Damit sollen sie dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren. Doch Länder und Kommunen dringen seit geraumer Zeit auf ein künftiges sogenanntes atmendes System, bei dem sich die Zahlungen dauerhaft an der tatsächlichen Zahl der Geflüchteten orientieren.
Asylverfahren sollen schneller beendet werden
Behörden und Gerichte sollen Asylverfahren in Deutschland künftig deutlich schneller abarbeiten. Bund und Länder einigten sich auf genaue Zielvorgaben. Die erste Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge soll demnach im Regelfall nach sechs Monaten vorliegen, ein Gerichtsverfahren in erster Instanz ebenfalls nach sechs Monaten abgeschlossen sein.
Bei Bewerbern aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen die Verfahren noch schneller gehen: Behörden und Gerichte sollen hier nur jeweils drei Monate Zeit bekommen. Zu diesen Ländern gehörten im ersten Halbjahr 2023 unter anderen Montenegro, Algerien, Tunesien, Albanien, Ghana, Kosovo und Georgien. Hier wurde nur bei wenigen Antragstellern Asyl anerkannt, ein Flüchtlingsstatus zugesprochen, subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebeverbot verhängt.
Asylverfahren außerhalb Europas prüfen
Die Bundesregierung will zudem prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Bund und Länder verständigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen in der Nacht zu Dienstag auf eine entsprechende Formulierung für die Abschlusserklärung des Bund-Länder-Gipfels im Kanzleramts: „Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.“
Schon im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, prüfen zu wollen, ob Asylverfahren „in Ausnahmefällen“ in sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU möglich sind – unter Wahrung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Aus Kreisen des Bundesinnenministeriums hieß es dazu am Montag, diese Prüfung halte noch an.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte vergangene Woche einen neuen Vorstoß für Asylverfahren außerhalb der EU gemacht. Scholz hatte sich dazu zunächst zurückhaltend geäußert und darauf verwiesen, dass zunächst Länder gefunden werden müssten, die dazu bereit seien. Am Montag hatten sich die Regierungschefs von CDU und CSU dann zusammen mit dem Grünen-Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann hinter den Vorschlag von Wüst gestellt.
Denkbar wären bei Asylverfahren außerhalb der EU zwei Varianten: Entweder die Möglichkeit für Migranten, in Transitstaaten, also auf dem Weg nach Europa, Asylanträge für Deutschland zu stellen. Oder die Rücksendung Schutzsuchender aus Deutschland in Länder außerhalb Europas, wo sie dann ihr Asylverfahren durchlaufen würden. Letztere Variante strebt die britische Regierung derzeit mit Ruanda an. Ein Gericht hat sie aber zunächst gestoppt. Das Berufungsverfahren läuft noch.
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