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#Mindestlohn soll am 1. Oktober auf 12 Euro steigen

Mindestlohn soll am 1. Oktober auf 12 Euro steigen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon am 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro je Stunde steigen. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf, den sein Ministerium nun fertiggestellt hat, um das im Ampel-Koalitionsvertrag verankerte Wahlversprechen der SPD umzusetzen. Der Entwurf liegt der F.A.Z vor.

Das Vorhaben ist umstritten und stößt insbesondere auf den Widerstand der Arbeitgeberverbände, die darin einen unzulässigen Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission sehen. Deren zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzter Erhöhungsbeschluss gilt eigentlich noch bis Ende dieses Jahres. Er sieht für den Zeitraum  von Juli bis Dezember 2022 eine Mindestlohnhöhe von 10,45 Euro vor. Zu Jahresbeginn war die Untergrenze auf 9,82 Euro gestiegen.

In Heils Gesetzentwurf heißt es zur Begründung der nun beabsichtigten außerplanmäßigen Erhöhung: Der deutsche Mindestlohn falle im europäischen Vergleich „gemessen am prozentualen Anteil des nationalen Medianlohns, unterdurchschnittlich gering aus“. Außerdem wird auf die zuletzt stark beschleunigte Teuerung verwiesen: „Steigende Lebenshaltungs-, insbesondere auch Wohnkosten, stellen zudem die Geeignetheit des Mindestlohns, auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung die Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage gewährleisten zu können, in Frage.“

Lohnerhöhung für 6,2 Millionen Arbeitnehmer

Dem Entwurf zufolge geht Heil davon aus, dass mit der vorgesehenen Erhöhung auf 12 Euro insgesamt 6,2 Millionen Arbeitnehmer zum 1. Oktober mit einer außerplanmäßigen Lohnerhöhung rechnen können. Die zusätzlichen Lohnkosten für ihre Arbeitgeber beziffert er mit 1,63 Milliarden Euro allein in diesem Jahr, also in den drei Monaten von Oktober bis Dezember.

Aufs Jahr hochgerechnet wären dies sogar eine Summe von bis zu 6,5 Milliarden Euro. Allerdings wäre der Mindestlohn wohl ohne das aktuelle Sondergesetz zum 1. Januar 2023 um einen weiteren Schritt über die Marke von 10,45 Euro hinaus erhöht worden. Zieht man dies in Betracht, fällt die effektive Mehrbelastung der Unternehmen durch die außerplanmäßige Erhöhung auf 12 Euro entsprechend geringer aus. Für die Sozialversicherung rechnet das Ministerium mit Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro bis Jahresende.

Wie es mit der Mindestlohnkommission nun weitergeht ist indes nicht ganz klar: Die Arbeitgeber hatten angekündigt, für den Fall eines solchen Sondergesetzes ihre Mitwirkung in der Kommission in Frage zu stellen. In dem Gremium wirken je drei Vertreter der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften mit. Dem bisherigen Mindestlohngesetz zufolge hatte die Kommission den Auftrag, bis zum 30. Juni dieses Jahres ihren nächsten Erhöhungsvorschlag vorzulegen, der dann für den Zeitraum von Januar 2023 bis Dezember 2024 gegolten hätte.

In Heils aktuellem Gesetzentwurf ist nun jedoch vorgesehen, dass die Kommission nach der gesetzlichen Erhöhung auf 12 Euro zwar im Grundsatz wie gehabt weitermacht – allerdings mit einer zeitlichen Verschiebung: Sie soll ihren nächsten Vorschlag demnach erst zum 30. Juni 2023 vorlegen, dann mit Wirkung für die Jahre 2024 und 2025.

„Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission“, heißt es darin. Mit der außerplanmäßigen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro werde „das Instrument dahingehend weiterentwickelt, dass  künftig der Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe stärker Berücksichtigung findet.“

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