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#Stasi-Unterlagen kommen ins Bundesarchiv

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Stasi-Unterlagen kommen ins Bundesarchiv

Der Bundestag hat nach langen Diskussionen mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Stasi-Akten Mitte des kommenden Jahres in das Bundesarchiv überführt werden sollen. Dass die Akten damals erhalten blieben, ist DDR-Bürgern zu verdanken, die am 15. Januar 1990 die Zentrale der Staatssicherheit in Berlin besetzten und so die Vernichtung von Millionen Akten verhinderten, die die Bespitzelung der eigenen Bevölkerung durch das SED-Regime dokumentierten. Betroffene haben seitdem die Möglichkeit, Einsicht in die Akten zu nehmen und zu erfahren, welche Informationen die Staatsspitzel über sie gesammelt haben.

Die Überführung dient laut dem Gesetzestext der „dauerhaften Sicherung der Stasi-Unterlagen“. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), die das Gesetz am Donnerstag im Bundestag vorstellte, sagte, die Eingliederung in das Bundesarchiv sei „kein Schlusspunkt“, sondern die „Fortsetzung der Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen“.

Die Zugangsbestimmungen zu den Akten ändern sich durch die Überführung nicht. Wer seine Akte einsehen möchte, kann wie bisher auch einen Antrag stellen, der dann gemäß des Opferschutzes geprüft wird. Auch Wissenschaftler und Journalisten können auf diesem Weg Akteneinsicht beantragen. Durch die Übertragung ins Bundesarchiv sollen die Unterlagen zukünftig auch digital und dadurch vermutlich deutlich schneller abrufbar sein. Die oft monatelangen Wartezeiten könnten sich dadurch verkürzen.

Außerdem sind die Akten in Zukunft nicht mehr nur, wie bisher, in den Außenstellen der Behörde in den neuen Bundesländern einsehbar, sondern auch an den Außenstellen des Bundesarchivs in Westdeutschland. Der SPD-Abgeordnete Martin Rabanus lobte die „Zugänglichmachung“ der Unterlagen in Ost und West als gesamtdeutsches Projekt.

Behörde wird aufgelöst

Bislang verwaltet die Akten eine 1990 eigens dafür gegründete Behörde, die dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen untersteht. Mit dem Wechsel der Dokumente in das Bundesarchiv wird diese Behörde aufgelöst. Der aktuelle Beauftragte Roland Jahn soll laut dem neu beschlossenen Gesetz durch einen SED-Opferbeauftragten abgelöst werden, der, ähnlich wie der Wehrbeauftragte, im Bundestag angesiedelt ist.

Die Ombudsperson soll für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur eintreten und so zur Würdigung der Opfer beitragen. Katrin Budde (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, sagte am Donnerstag in der Bundestagsdebatte, mit dem Beauftragten gebe man Opfern und ihren Angehörigen eine Stimme. Opferverbände hatten sich im Vorhinein für die Gesetzesänderung ausgesprochen.

Die AfD, die als einzige Fraktion gegen den Antrag stimmte, kritisierte unter anderem, es hätte schon viel früher einen solchen Opferbeauftragten geben sollen. Dieses Amt erst 30 Jahre nach der Wiedervereinigung einzurichten, sei ein „Feigenblatt, um Kritiker und Opfer zu besänftigen“, so der AfD-Abgeordnete Götz Frömming. Seine Fraktion fordert stattdessen die Einrichtung eines eigenen Gedenktages für die Opfer der SED-Diktatur. Die Linke enthielt sich der Abstimmung mit der Begründung, das Gesetz weise noch zu viele Lücken auf. So lasse der Entwurf offen, wie die Forschung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur konkret gefördert werden soll, kritisierte Linken-Abgeordnete Simone Barrientos. In der Sache stimme ihre Fraktion dem Gesetz aber zu.

Das Gesetz schreibt neben der Überführung der erhaltenen Akten in das Bundesarchiv auch die Rekonstruktion von 40 bis 55 Millionen zerrissenen Aktenseiten fest, die in mehr als 15.000 Säcken in Magdeburg lagern. Bislang wurden erst Unterlagen aus etwa 500 dieser Säcke rekonstruiert. Dass die Rekonstruktion in den Gesetzestext mitaufgenommen wurde zeige, dass man dieses Erbe nach wie vor ernst nehme, so der CDU-Politiker Christoph Bernstiel.

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