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#Nach Legalisierung Grenzwerte für Autofahrer

Angesichts der Pläne für eine teilweise gesetzliche Freigabe von Cannabis in kleinen Mengen plant Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) klare Regeln und Grenzwerte für Autofahrer. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung will Wissing ähnlich der Promille-Grenze beim Alkohol künftig Cannabis-Grenzen für Autofahrer festlegen.

„Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann“, sagte eine Sprecherin des Ministers der Zeitung. Geplant sei eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Experten aus Medizin, Recht und Verkehr.

Für Wissing sei entscheidend, „dass Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter Einfluss von Cannabis sich konsequent an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit orientieren“, sagte die Sprecherin weiter.

Bundeskabinett will beschließen

Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit den Plänen für eine teilweise Freigabe von Cannabis. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge ab dem Alter von 18 Jahren Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei ist. Der Bezug soll über sogenannte Cannabis-Clubs ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sollen zudem bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Buschmann kann Kritik von Richtern nicht teilen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprach Kritik des Deutschen Richterbundes am geplanten Gesetz. Der Berufsverband hatte erklärt, eine Legalisierung von Cannabis führe zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz. Buschmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. Die geäußerte Skepsis des Richterbunds mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat.“

Sein Ministerium werde beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren werde, sagte Buschmann. „Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen.“

Der Richterbund hatte hingegen erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster (beide CDU), sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Bundesregierung kritisch. „Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein“, sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Reul warnte, die Ampel-Koalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampel-Koalition vor, einen „faulen Kompromiss“ geschlossen zu haben, „der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt“.

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