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#Nawalnyj muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Nawalnyj muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalnyj muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Ein Gericht in Moskau wandelte am Dienstag eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung aus einem Prozess im Jahr 2014 zu einer realen Haftstrafe um. Es befand Nawalnyj schuldig, sich während seines Aufenthalts in Deutschland nach dem Nervengiftanschlag auf ihn im August vorigen Jahres nicht regelmäßig bei den Behörden gemeldet und damit die Bewährungsauflagen verletzt zu haben.

Reinhard Veser

Seit seiner Entlassung aus der Berliner Charité Ende September vorigen Jahres habe Nawalnyj es versäumt, die für den Strafvollzug zuständige Behörde über seinen Aufenthaltsort zu informieren. Nawalnyj war bis Januar zur Erholung und medizinischen Behandlung der Vergiftung mit dem chemischen Kampfstoff „Nowitschok“ in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft behauptete zudem, schon vor seiner Vergiftung im August habe sich der Oppositionspolitiker nicht regelmäßig bei den Strafvollzugsbehörden gemeldet. Diesen „Humanismus“ der Justiz habe er nicht zu schätzen gewusst. Dem hielt Nawalnyj entgegen, er sei allen Auflagen nachgekommen, obwohl er zu Unrecht verurteilt worden sei.

Wegen der angeblichen Verstöße gegen die Bewährungsauflagen ist Nawalnyj bei seiner Rückkehr nach Russland am 17. Januar noch am Flughafen festgenommen worden und seither in Haft. Nawalnyj nutzte sein Schlusswort vor Gericht zu scharfen Angriffen auf die russische Justiz und Präsident Wladimir Putin: Es gebe jemanden, dem „sehr daran liegt, dass ich auf dem Gebiet unseres Landes keinen Schritt als freier Mensch tue, und wir alle wissen, wer das ist, und wir kennen den Grund – das sind der Hass und die Angst eines Menschen, der in seinem Bunker lebt“. Das Wesen des politischen Systems in Russland seien „Gesetzlosigkeit und Willkür“. Im Gerichtssaal waren die Botschafter mehrerer westlicher Staaten als Beobachter anwesend. Eine Sprecherin des russischen Außenministeriums verurteilte das als „Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates“.

Ein massives Aufgebot von Sicherheitskräften in der Umgebung des Gerichts verhinderte Kundgebungen für Nawalnyj. Bis zur Urteilsverkündung am Abend wurden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation „OVD-Info“ mehr als 350 Menschen festgenommen – Anhänger Nawalnyjs, die einem Demonstrationsaufruf gefolgt waren, laut Berichten mehrerer russischer Medien aber auch zufällige Passanten. Die Sicherheitskräfte riegelten im Laufe des Tages zentrale Stellen in der Moskauer Innenstadt ab. Auch in Russlands zweitgrößter Stadt Sankt Petersburg riegelten die Sicherheitskräfte am Abend in Erwartung spontaner Proteste Teile der Innenstadt ab.

Menschenrechtsgericht: Urteil gegen Nawalnyj war Unrecht

Bei Demonstrationen für die Freilassung Nawalnyjs in mehr als Hundert russischen Städten waren am Wochenende mehr als 5600 Personen festgenommen worden. Einige Dutzend von ihnen mussten laut OVD-Info und unabhängigen Medien bei winterlichen Temperaturen und ohne ausreichende Versorgung zwei Tage in Gefangenentransportern ausharren.

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In dem ursprünglichen Verfahren im Jahr 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Alexej Nawalnyj und seinem Bruder Oleg vorgeworfen, die russische Tochter des französischen Kosmetikkonzerns Yves Rocher um umgerechnet eine halbe Million Euro betrogen zu haben. Oleg Nawalnyj habe seine Position bei der staatlichen russischen Post, bei der er damals arbeitete, dazu missbraucht, Yves Rocher dazu zu zwingen, überteuerte Dienstleistungen des von den beiden Brüdern gemeinsam gegründeten Transportunternehmens in Anspruch zu nehmen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Oktober 2017 fest, dass die beiden Brüder kein faires Verfahren bekommen hätten und zu Unrecht verurteilt worden seien. In der Tätigkeit des von Oleg Nawalnyj geführten Unternehmens sei keine Straftat zu erkennen. Russland wurde dazu verurteilt, Alexej und Oleg Nawalnyj, der seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren vollständig absaß, eine Entschädigung zu zahlen.

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