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Neuer Entwurf vor Beratungen mit Konflikten

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen ist vor den Bund-Länder-Beratungen im Gespräch, über Ostern die Kontaktregeln leicht zu lockern und Verwandtenbesuche zu erlauben. Konkret liegt ein Vorschlag vor, Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zu erlauben. Das geht aus einem aktualisierten Beschlussentwurf hervor, der am Montagvormittag vom Kanzleramt verschickt wurde und in dem Vorschläge und Forderungen von A- und B-Ländern enthalten sind.

Das Papier, das der F.A.Z. vorlag, hat den Stand 22. März, 10 Uhr. Sehr viele Punkte darin sind noch in eckigen Klammern, darüber dürfte es zum Teil also noch viele Diskussionen geben.

Dazu zählt auch der Vorschlag, über Ostern mehr Kontakte zu erlauben – wobei zunächst unklar war, wer diesen Vorschlag eingebracht hat. Anders als im Lockdown über Ostern im vergangenen Jahr sollten Verwandtenbesuche in diesem Jahr möglich sein, heißt es hierzu in dem Papier. Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage habe eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden könnten.

Wörtlich heißt es in dem Beschlussentwurf: „Daher werden die Länder vom 2. April bis zum 5. April 2021 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.“

Nicht nur zu Ausnahmen für die Ostertage dürfte es bei dem Treffen am Nachmittag Gesprächsbedarf geben, sondern auch zu folgenden Themen:

Der Entwurf des Kanzleramtes sieht Ausgangsbeschränkungen bis 5 Uhr in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vor, „sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen“. Die Anfangsuhrzeit ist offen gelassen. Der komplette Passus steht in eckigen Klammern. Das bedeutet, es muss darüber verhandelt werden, weil er besonders strittig ist.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält eine solche nächtliche Ausgangssperre noch nicht für zwingend notwendig. „Ausgangsbeschränkungen sind die Ultima Ratio, man muss versuchen, das zu verhindern“, sagte er. Bei weiterhin rasant steigenden Fallzahlen dürfte dies aber schwerer werden, warnte er am Sonntagabend bei „Bild live“. Grund dafür sei, dass die sich ausbreitende Corona-Mutante B.1.1.7 wesentlich ansteckender. FDP-Chef Christian Lindner lehnt Ausgangssperren hingegen grundsätzlich ab. „Ich halte Ausgangsbeschränkungen immer für unverhältnismäßig, für eine zu scharfe Freiheitseinschränkung“, sagte er bei „Bild live“.

Schulen und Kitas ab der Anfang März vereinbarten „Notbremsen“-Schwelle von 100 zu schließen, fordert das Kanzleramt nicht automatisch. Dies soll erst ab einer Inzidenz von 200 geschehen. Laut der Nachrichtenagentur Reuters hieß es in Verhandlungskreisen, dies liege auch daran, dass die für Bildungspolitik zuständigen Länder über Schulen selbst entscheiden wollten.

Kanzlerin und Ministerpräsidenten müssen auch klären, ob sie die Auflagen für Unternehmen zur Testung ihrer Mitarbeiter in Betrieben verschärfen. Anfang März hatte es nur den Appell dazu gegeben. Ramelow sagte nun im Deutschlandfunk, er wäre froh, „wenn die ganzen Unternehmen mitmachen“.

„Für alle Berufe, die ihrer Arbeit nicht im Homeoffice nachgehen können, müssen die Arbeitgeber mindestens zwei Tests in der Woche zur Verfügung stellen“, forderte auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider. Setzten Unternehmen dies nicht um, „muss dies durch Verordnung vorgeschrieben werden“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Firmen werden deutlicher ermahnt

Im Papier des Kanzleramts werden die Firmen deutlicher als Anfang März ermahnt, selbst einen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung zu leisten. „Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten werden“, heißt es in dem Entwurf. Anfang April solle eine Bilanz gezogen werden, wie die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft umgesetzt wird.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Montag 7709 Neuinfektionen. Das sind 1105 Fälle mehr als vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 107,3 von 103,9 am Vortag. Der Wert gibt an, wie viele Positiv-Tests je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemeldet wurden. 50 weitere Menschen starben, die positiv getestet wurden. An Montagen sind die Zahlen wegen der geringeren Zahl an Tests am Wochenende und Meldeproblemen der Gesundheitsämter immer niedriger als an anderen Wochentagen.

Am Sonntag war die Zahl der Corona-Intensivpatienten in den Krankenhäusern laut Divi-Register erstmals wieder über 3000 gestiegen. Intensivmediziner warnen vor einer raschen Zunahme in den kommenden Wochen.

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