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#New Yorker Prozess gegen Trump für März 2024 angesetzt




Im November 2024 stehen die nächsten US-Präsidentschaftswahlen an – für die republikanische Kandidatur bewirbt sich auch Ex-Präsident Trump. Der hat rund acht Monate zuvor nun noch einen anderen Termin.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump soll sich nur etwa acht Monate vor der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten vor Gericht verantworten. Der Beginn seines Prozesses im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen an einen Pornostar wurde gestern vorläufig auf den 25. März 2024 festgelegt, wie die Sender CNN und CNBC berichteten.

Laut CNN betonte der zuständige Richter Juan Merchan, er wolle Trump in keiner Weise vom Wahlkampf abhalten. Der 76-Jährige wurde in der nur wenige Minuten dauernden Anhörung demnach vom Richter aber unterrichtet, dass er interne Gerichtsdokumente nicht veröffentlichen dürfe. Trump selbst war per Video zugeschaltet, trug einen Anzug, saß vor zwei US-Flaggen und äußerte sich nicht.

130.000 Dollar Schweigegeld

Trump ist in New York seit Anfang April in 34 Punkten angeklagt: Die Staatsanwaltschaft legt dem Republikaner Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Last. Er habe damit schädliche Informationen und rechtswidrige Aktivitäten vor und nach der Präsidentenwahl 2016 verbergen wollen, um seine Chancen bei der Abstimmung zu verbessern. Nach den New Yorker Wahlgesetzen ist es strafbar, einen Komplott zu schmieden, um einen Kandidaten bei einer Wahl mit unrechtmäßigen Mitteln voranzubringen.

Der Hintergrund des Falls ist vor allem, dass Trump kurz vor seiner Wahl zum Präsidenten 130.000 Dollar Schweigegeld an die Pornodarstellerin Stormy Daniels hatte zahlen lassen. Sie hatte behauptet, sie habe Sex mit ihm gehabt. Trump bestreitet eine Affäre, nicht aber, dass Geld geflossen ist. Schweigevereinbarungen zwischen zwei Parteien sind an sich nicht illegal. Trump wird aber vorgeworfen, er habe die Zahlungen unrechtmäßig verbucht, auf illegale Weise zu verschleiern versucht und damit andere Gesetzesverstöße vertuschen wollen.

Trump plädiert „nicht schuldig“

Trump ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich in einem Strafverfahren verantworten muss. Der Bewerber für die republikanische Kandidatur für die Präsidentenwahl 2024 hatte auf „nicht schuldig“ plädiert.

Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump derzeit mit Gerichten auseinandersetzen. Anfang Mai hatte eine New Yorker Geschworenenjury es als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg jedoch offen. Die Jury ordnete auch wegen Verleumdung an, dass Trump insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) an die heute 79-Jährige zahlen muss.

Trump legte Berufung gegen das Urteil ein – und äußerte sich in einem CNN-Interview nach dem Urteil erneut abfällig über Carroll. Die baute daraufhin eine weitere Verleumdungsklage um diese Äußerungen von Trump aus, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Demnach fordere sie nun eine weitere „sehr substanzielle“ Summe.

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