Nachrichten

#Rundfunkanstalten wollen wegen Entscheidung in Sachsen-Anhalt klagen

Inhaltsverzeichnis

Rundfunkanstalten wollen wegen Entscheidung in Sachsen-Anhalt klagen

Am Ende war es in Magdeburg wieder Reiner Haseloff, der das Problem löste. Mit seiner Entscheidung, den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückzuziehen, hat der Ministerpräsident am Dienstag die Koalitionskrise in Sachsen-Anhalt beendet und zudem eine Entscheidung von nationaler Tragweite getroffen, die sich auf fast jeden Bürger auswirkt. Der Staatsvertrag, dem die meisten Länder bereits zugestimmt haben, ist durch Haseloffs Schritt gegenstandslos geworden. Die geplante Beitragserhöhung auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021, also um 86 Cent pro Monat, wird zunächst wohl nicht stattfinden.

Reinhard Bingener

Reinhard Bingener

Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

Constantin van Lijnden

Haseloff hatte sich lange gescheut, diesen Weg zu beschreiten. Seine Staatskanzlei vertrat nämlich die Position, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf gar nicht zurückziehen darf, weil sie dann nach Artikel 34 des Grundgesetzes schadenersatzpflichtig werden könne. Daher sollte der entscheidende Impuls aus dem Landtag kommen, genauer gesagt aus dem Medienausschuss. Sowohl Staatskanzleichef Rainer Robra wie auch die CDU-Fraktion haben vor einigen Tagen detaillierte Vorschläge dazu unterbreitet. Als unüberwindbare Hürde erwies sich, dass an einer solchen Entscheidung im Ausschuss auch Abgeordnete von SPD und Grüne hätten mitwirken müssen. Die beiden Koalitionspartner wollten aber die Beitragserhöhung – und keinesfalls mit ihrem eigenen Stimmverhalten deren Scheitern herbeiführen.

Am Ende steht nun ein Weg, der sowohl diesem Wunsch der kleinen Koalitionspartner Rechnung trägt wie auch den Bedenken der Staatskanzlei, bei denen nicht ganz ersichtlich ist, inwieweit sich hinter den juristischen Argumenten politische Absichten verbergen. Die entscheidende Brücke ist eine „Protokollnotiz“. Die drei Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und Grünen erklären darin, dass man unterschiedliche Positionen vertritt und es im Landtag keine Mehrheit für die Beitragserhöhung gibt. Daher sollten die Länder neu über den Rundfunkbeitrag nachdenken und dabei auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einbeziehen. Gestützt auf diese Protokollnotiz zog Haseloff am Dienstag nach kurzer Kabinettsbefassung den Gesetzentwurf zurück. Aus der Staatskanzlei heißt es, dass man durch das Testat der drei Fraktionsvorsitzenden keine „haftungsrechtlichen Risiken“ mehr befürchtet.

Mehrere zentrale Unterschiede

In Magdeburg deutet nun alles darauf hin, dass die sogenannte Kenia-Koalition weiter fortbesteht. SPD und Grüne mussten zwar hinnehmen, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrags gescheitert ist. Da der befürchtete Schulterschluss zwischen CDU und AfD im Plenum so aber ausblieb, machen die Führungsleute der beiden kleinen Koalitionspartner keine Anstalten, die Koalition zu beenden. Den höchsten Preis hat in den vergangenen Tagen sicherlich Holger Stahlknecht bezahlt, der sowohl das Amt des Innenministers wie auch den CDU-Landesvorsitz verloren hat. Ministerpräsident Haseloff indes hat mit der Entlassung seines Rivalen Stahlknecht eine Entschlossenheit gezeigt, die ihm viele nicht zugetraut hatten. Als Gewinner darf sich auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt fühlen, der gleich zwei Ziele erreicht hat: die Beitragserhöhung zu verhindern, ohne dafür gemeinsame Sache mit der AfD machen zu müssen.

ARD, ZDF und Deutschlandfunk kündigten am Dienstag an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Ein vermeintlich günstiges Vorzeichen für eine solche Klage bildet eine Entscheidung aus dem Jahr 2007. Damals urteilten die Karlsruher Richter, der Gesetzgeber habe den Anspruch der Rundfunkanstalten auf eine „bedarfsgerechte“ Finanzierung verletzt, indem er den Rundfunkbeitrag von 16,15 Euro lediglich auf 17,03 Euro angehoben hatte – statt auf 17,24 Euro, wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) seinerzeit empfohlen. Die aktuelle Situation unterscheidet sich von der damaligen Lage jedoch in mehreren zentralen Punkten.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!