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#Schnelles Internet? Dieses Schneckentempo ist laut Bundesnetzagentur ausreichend

Schnelles Internet? Dieses Schneckentempo ist laut Bundesnetzagentur ausreichend

Wie schnell sollte die Internetgeschwindigkeit mindestens sein? Während Netzbetreiber mit dem Gigabit werben, holt die Bundesnetzagentur alle auf den Boden der Tatsachen zurück. Und gibt ein Schneckentempo für Up- und Download an.

Schnelles Internet? Dieses Schneckentempo ist laut Bundesnetzagentur ausreichend
Schnelles Internet? Dieses Schneckentempo ist laut Bundesnetzagentur ausreichendBildquelle: Compare Fibre / Unsplash

Die Verbraucherzentrale hatte eine Internet-Geschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s gefordert. Und auch das von einigen Politikern geforderte Breitbandziel lag vor drei Jahren bereits bei 50 MBit/s. Die Bundesnetzagentur als oberste deutsche Regulierungsbehörde sieht das jedoch gänzlich anders. Für die Grundversorgung sollen demnach 10 Mbit/s vollkommen ausreichen. Der Mindest-Upload soll bei 1,3 MBit/s und die Latenz bei höchstens 150 Millisekunden liegen.

Erschreckend niedrige Mindestbandbreite

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) sind seit 1. Dezember 2021 neue Regeln zur Grundversorgung verankert. Diese Regeln sind von der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2022 insbesondere hinsichtlich der Datenübertragungsrate im Down- und Upload sowie Latenz auszuführen.

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„Als Ausgangspunkt wird auf Grundlage der Gutachten eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden zur Konsultation gestellt“, gibt die Bundesnetzagentur bekannt. „Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach den heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste. Typischerweise entsprechen diese Mindestbandbreiten höheren vermarkteten „bis zu“-Geschwindigkeiten.“

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Die Bundesnetzagentur wird, so sagt die Bundesbehörde selbst, die Anforderungen an die Versorgung jährlich überprüfen und entsprechend der technologischen Entwicklung dynamisch anpassen. Damit sei gewährleistet, dass den berechtigten Interessen an einer angemessenen Grundversorgung für alle jederzeit Rechnung getragen wird.

Mindest-Internet-Geschwindigkeit an der Realität vorbei

Für die Bundesnetzagentur geht es um die Grundversorgung. Und zu dieser gehören Dinge wie Musik- und Filme-Streaming ebenso wenig dazu wie ein Smart Home oder das Online-Gaming. Vielmehr enthält die Grundversorgung Dinge wie E-Mails schreiben und empfangen, Suchmaschinen nutzen und Online-Bestellungen tätigen. Dass man E-Mails auch schon mit einer 2 Mbit/s-Leitung verschicken kann, wissen heute immer noch viele Unternehmen in ländlichen Industriegebieten. Und auch eine Bestellung bei Amazon oder das Aufrufen von Nachrichten auf einer Internetseite funktioniert mit dieser Internet-Geschwindigkeit. Zeitgemäß ist das allerdings schon lange nicht mehr.


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