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#Schröder verlässt Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns

„Schröder verlässt Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns“

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder will den Aufsichtsrat beim russischen Ölkonzern Rosneft verlassen. Schröder, der Rosneft-Aufsichtsratschef ist, habe mitgeteilt, dass es ihm unmöglich sei, sein Mandat in dem Gremium zu verlängern, gab der Konzern am Freitag bekannt. Auch der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2, Matthias Warnig, zieht sich demnach aus dem Rosneft-Aufsichtsrat zurück. 

Der 78-jährige Schröder ist ein langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putins und steht seit Längerem unter massivem Druck, wegen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine nicht mehr als Öl- und Gaslobbyist für Russland tätig zu sein. Der SPD-Politiker hat auch Führungspositionen bei den Pipeline-Projekten Nord Stream und Nord Stream 2.

Am Donnerstag hatte der Haushaltsausschuss in Berlin für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition ist der vorläufige Höhepunkt der Ächtung des früheren SPD-Chefs wegen seiner anhaltenden Verbindungen zu Russland. Aus rechtlichen Gründen wurde die Streichung des Büros allerdings nicht mit Schröders Russland- und Putin-Beziehungen begründet. Vielmehr wird laut dem Ampel-Antrag die finanzielle Unterstützung davon abhängig gemacht, ob frühere Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen. Schröder nehme keine Verpflichtungen aus seiner Zeit als Bundeskanzler mehr war, hieß es.

Freitagvormittag wurde bekannt, dass Schröder die  beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien juristisch überprüfen lässt. Einen entsprechenden Bericht des „Spiegel“ bestätigte der Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitag in Hannover. „Ich bitte um Verständnis, dass darüber hinausgehende Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden“, sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. 

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Beschluss zufolge aber weiterhin. Gerhard Schröder äußerte sich selbst zunächst nicht zu der Sache.

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