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#Sender von ARD & ZDF vor dem Aus? Neuer Medienstaatsvertrag kommt

„Sender von ARD & ZDF vor dem Aus? Neuer Medienstaatsvertrag kommt“

Es klingt langweilig, hat aber inhaltlichen Sprengstoff: ARD & ZDF bekommen einen neuen Medienstaatsvertrag. Auf diesen haben sich jetzt die Ministerpräsidenten geeinigt. Einige der Sender von ARD & ZDF müssen damit nicht mehr per Kabel & Satellit gesendet werden. Auch der Auftrag ändert sich.

Störungsbild Fernsehprogramm
Testbild FernsehprogrammBildquelle: Unsplash

Die Änderungen des Medienstaatsvertrages würden den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren. Das sagt Malu Dreyer. Sie ist Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz, aber auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. Diese hat sich jetzt auf den neuen Medienstaatsvertrag verständig. Er wurde damit aktualisiert und der Auftrag an die Sender geschärft, heißt es.

Eine der wohl wichtigsten Änderungen: Bisher sind alle Fernsehkanäle ausdrücklich im Medienstaatsvertrag aufgelistet. Von der ARD bis zum KiKa. Sie sind damit verpflichtend beauftragt und müssen auch als Fernsehsender für jedermann frei zugänglich sein. Das heißt: Du musst die Sender per Kabel, Satellit der Antenne empfangen können. Doch mit der Reform ändert sich das jetzt. Nur noch ARD und ZDF sowie arte und die jeweiligen Dritten-Programme der Landesrundfunkanstalten unterliegen der Definition.

Diese Sender könnten bald vor dem Aus stehen

Das heißt im Umkehrschluss, dass alle weiteren Sender nicht mehr explizit beauftragt sind. Das betrifft den Kinderkanal Kika, Phoenix, ZDF neao, ZDF info, tagesschau 24 One und ARD Alpha. Hier können und dürften die Anstalten selbst entscheiden, wie sie mit den Sendern verfahren. Das heißt auch, sie dürften die Sender einstellen oder ins Internet verlagern.

Wer daraus jetzt aber unmittelbar schlussfolgert, dass deswegen auch der Rundfunkbeitrag sinken muss, der irrt – zumindest vorerst. Denn über das Geld wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz noch nicht gesprochen. Die Fragen der künftigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien sollen aber noch in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

Auf der Grundlage jetzt erzielter Einigungen wird die Rundfunkkommission der Länder einen konkreten Vertragstext formulieren. Dieser muss dann von den Ministerpräsidenten der Länder bestätigt werden. Dann müssen die jeweiligen Landtage zustimmen. Der neue Medienstaatsvertrag soll dann im Oktober unterschrieben werden. In Kraft treten soll er 2023.

Inhaltlich nimmt die Politik übrigens keinen Einfluss auf die Arbeit von ARD und ZDF. Allerdings gibt sie einen Rahmen vor, der im Auftrag formuliert ist. Dabei geht es um die Kultur, die Bildung, die Information, die Beratung, aber auch die Unterhaltung, „wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht“. Was darunter zu verstehen ist, wird die finale Formulierung des Medienstaatsvertrages zeigen.

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  • Die Luxusvariante: Fernsehen auf der Terrasse: Pixabay
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