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#So will Österreich die Impfpflicht durchsetzen

So will Österreich die Impfpflicht durchsetzen

In Österreich soll Anfang Februar eine Corona-Impfpflicht für 7,4 Millionen erwachsene Einwohner in Kraft treten. So sieht es ein angepasster Gesetzentwurf vor, den die christdemokratisch-grüne Regierung in Wien am Sonntagmittag vorgestellt hat. Am Donnerstag soll das Parlament darüber abstimmen. „Wir werden wie vorgesehen die Impflicht beschließen“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).

Man nehme die Bedenken bei diesem „sensiblen Thema“ ernst, versicherte Nehammer. Daher seien im parlamentarischen Verfahren, in dem viele Einwände und Änderungsvorschläge an dem seit Dezember vorliegenden ursprünglichen Entwurf eingebracht worden sind, notwendige Anpassungen vorgenommen worden.

Auch habe sich die Regierung mit dem konstruktiven Teil der Opposition abgestimmt, sagte der Kanzler und dankte den Parteivorsitzenden der sozialdemokratischen SPÖ und der liberalen Neos, Pamela Rendi-Wagner und Beate Meinl-Reisinger. Die rechte FPÖ unter Herbert Kickl tritt scharf gegen Corona-Maßnahmen auf, besonders gegen die Impfpflicht. Am Samstag waren – nach Polizeischätzungen – 27.000 Demonstranten einem Protestaufruf der FPÖ in Wien gefolgt.

Evaluierung durch die Regierung

Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf soll die Impfpflicht erst ab 18 Jahren gelten. Sie wird, wie Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) darlegten, in drei Phasen eingeführt. Zunächst wird jeder Haushalt schriftlich informiert. Vom 16. März an wird ein Verstoß gegen die Impfpflicht zum „Kontrolldelikt“, das heißt, dass die Polizei stichprobenartig, mit Schwerpunktkontrollen oder im Rahmen sonstiger Amtshandlungen (etwa im Straßenverkehr) den Impfstatus kontrolliert.

Wer dann nicht geimpft ist, muss eine Buße von 600 Euro entrichten. Zahlt er nicht oder legt Widerspruch ein, wird ähnlich wie bei Verkehrsdelikten ein „ordentliches Verfahren“ eingeleitet, das zu einer Strafe von bis zu 3600 Euro (abgestuft nach Einkommensverhältnissen) führen kann. Höchstens vier Mal pro Jahr kann man mit einer solchen Buße belegt werden.

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In einer dritten Phase legt die Regierung einen Stichtag fest, zu dem jede ungeimpfte Person ein Erinnerungsschreiben erhält. Zugrunde liegt das elektronische Impfregister, das Österreich 2020 eingeführt hat und das derzeit um Personen ergänzt wird, die im Land wohnen, aber keine Sozialversicherungsnummer haben. Weil diese Ergänzung durch die Betreibergesellschaft noch nicht fertig ist, kann das Register nicht von Anfang an verwendet werden.

Wer zu diesem Stichtag nicht geimpft ist, erhält in dieser Phase dann in einem automatisierten, flächendeckenden Verfahren eine Strafverfügung. Allerdings ist vor dieser dritten Phase eine Evaluierung durch die Regierung vorgesehen, ob das epidemiologisch noch notwendig sei, sowie ein weiterer Parlamentsbeschluss.

Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere sowie Personen, die aus besonderen gesundheitlichen Gründen (hier gibt es eine konkrete Aufstellung möglicher Erkrankungen) nicht geimpft werden können. Die entsprechenden Bescheinigungen werden durch Amtsärzte ausgestellt. Der ursprüngliche Ansatz, wonach das zum Beispiel auch Hausärzte tun könnten, war durch Standesvertreter kritisiert worden, die fürchteten, dass die Mediziner unter Druck gesetzt werden könnten, Gefälligkeitsbescheinigungen auszustellen.

„Wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben“

Das Gesetz lässt dem Gesundheitsminister die Möglichkeit, per Verordnung jeweils angepasste Impfintervalle oder Impfstoffe vorzugeben. Mückstein sagte, für die relativ vielen in Österreich lebenden Personen, die mit dem russischen Vakzin „Sputnik“ geimpft sind, der in der EU keine Zulassung hat, würden Möglichkeiten für eine Lösung geprüft. Derzeit werden nach Zahlen des Gesundheitsministeriums 7,4 Millionen der 8,9 Millionen impfpflichtig. Von ihnen sind 5,8 Millionen bereits vollständig geimpft, die übrigen verfügen über kein gültiges Impfzertifikat oder das Zertifikat ist abgelaufen.

Im Februar liefen mehrere Hunderttausend Zertifikate ab, die Betroffenen müssten sich bis dahin also ihre Booster-Impfung holen. In jedem Fall soll man sich noch von einer Strafe befreien können, indem man vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens eine Impfung schnell nachholt.

Nehammer betonte, dass die Impfpflicht sich nicht gegen Personen richte, die bislang die Impfung ablehnen. Sondern es gehe um das Gemeinwohl. „Wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben, sondern wir sind eine Gemeinschaft.“ Mückstein sagte: „Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen.“

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