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#Staatsanwaltschaft: Prozess um mutmaßlichen Wachmann: Hoffnung auf milde Strafe

„Staatsanwaltschaft: Prozess um mutmaßlichen Wachmann: Hoffnung auf milde Strafe“




Die Verteidigung im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen hofft auf eine möglichst geringe Haftstrafe.

„Formal wäre das beste Ergebnis sicher ein Freispruch, der ist natürlich nach der Beweisaufnahme (…) nicht erwartbar“, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp am Dienstag vor Beginn der Verhandlung. Der Strafrahmen für die angeklagte Tat liege mindestens bei drei Jahren Haft, dies wäre nicht zur Bewährung aussetzbar. „Unter normalen Umständen (…) wäre diese Strafe von drei Jahren das bestmögliche Ergebnis formal.“ 

Inwieweit es Möglichkeiten gebe, darunter zu kommen, sei schwer einzuschätzen. Er wolle seinem Angeklagten eine Revision empfehlen, wenn ein Urteil mit zwingendem Haftantritt herauskomme, da die Haft beim Alter des Angeklagten lebenslänglich wäre.

Der 101-Jährige ist angeklagt, als damaliger Wachmann im KZ Sachsenhausen von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Der Angeklagte bestreitet, dass er in dem KZ tätig war und gibt an, er arbeitete in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern). Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Am Dienstag sollte voraussichtlich die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer vortragen.

Der Verteidiger wies auf die Frage einer sogenannten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung hin, um aus seiner Sicht zu einer möglichen niedrigeren Haftstrafe zu kommen. „Es gab in der DDR Erkenntnisse, die hätten eine Strafverfolgung ermöglicht, die ist nicht erfolgt“, sagte Waterkamp. Der Prozess könnte nach bisheriger Planung am 2. Juni zu Ende gehen.

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