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#Bye-bye, Soli

Bye-bye, Soli

Heizen und Autofahren werden teurer
Einige Branchen leisten schon eine Abgabe für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Jetzt wird diese Pflicht deutlich ausgeweitet: Die neue CO2-Bepreisung gilt nun auch für die Bereiche Wärme und Verkehr. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält so auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Damit steigen die Kosten. Das soll einen Anreiz setzen, weniger zu heizen und das Auto auch mal stehen zu lassen. Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet der Staat Wohngeldempfänger bei den Heizkosten. Nach Angaben der Bundesregierung können mehr als 600.000 Haushalte davon profitieren.

Corinna Budras

Marcus Jung

Höhere Kfz-Steuer für SUVs
Ein ähnliches Prinzip gilt auch in der Erhebung der Kfz-Steuer: Vom 1. Januar an wird der CO2-Ausstoß von neuen Autos bei der Kfz-Steuer stärker gewichtet. Stößt ein Neuwagen mehr Kohlendioxid je Kilometer aus, wird die Kfz-Steuer entsprechend steigen – das gilt allerdings nur für 2021 neu zugelassene Pkw und dürfte vor allen Dingen die großen Spritschlucker treffen. Dafür zahlen Halter von Fahrzeugen, die unter 95 Gramm CO2 ausstoßen, weniger.

Abgabe auf Strom sinkt
Für Strom soll es im neuen Jahr eine kleine staatliche Entlastung geben. Eine Änderung der entsprechenden Verordnung sieht vor, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) durch einen finanziellen Zuschuss aus Erlösen der CO2-Bepreisung entlastet wird. Für 2021 wird die Umlage durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Damit ist aber nicht gesagt, dass Strom insgesamt günstiger wird.




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Effiziente Gebäude
Im neuen Jahr startet die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Der Soli entfällt (teils)
Vor 30 Jahren wurde er eingeführt und sollte eigentlich nur die Kosten der Wiedervereinigung decken: der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer, kurz Soli genannt. Lange hat er sich hartnäckig gehalten. Auf Wunsch der SPD entfällt er auch jetzt nicht vollständig, sondern für rund 90 Prozent der Steuerzahler. Das heißt, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61717 Euro künftig kein Solidaritätszuschlag mehr anfällt.

Entlastung für Pendler
Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, wird vom 21. Kilometer an auf 35 Cent je Kilometer erhöht. Damit sollen all jene Autofahrer entlastet werden, die durch die CO2-Bepreisung künftig mit höheren Kosten leben müssen. Für einen Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometern bleibt es bei 30 Cent Pendlerpauschale je zurückgelegten Kilometer (es zählt aber nur die einfache Strecke). Neu ist zudem, dass Geringverdiener, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen, für längere Fahrwege eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen können.

Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt um 15 Euro je Kind. Für das erste und das zweite Kind bekommen Eltern dann 219 Euro statt bisher 204 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro (bisher: 210 Euro). Vom vierten Kind an sind es 250 Euro (bisher: 235 Euro). Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag: Er steigt von 7812 Euro auf 8388 Euro je Kind für beide Elternteile.

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