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#Suche ohne Presseangebot

Suche ohne Presseangebot

Das Bundeskartellamt erlegt dem Angebot „Google News Showcase“, bei dem Google und Presseverlage (auch der F.A.Z.-Verlag) zusammenarbeiten, Grenzen auf. Im Juni hatte die Behörde auf Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media hin die Prüfung des Programms aufgenommen. Es geht darum, zu ermitteln, ob Google Verlage, die nicht an dem Angebot beteiligt sind, aufgrund seiner überragenden Marktstellung diskriminiert, sein eigenes Angebot bevorzugt darstellt und das aus dem europäischen Urheberrecht hervorgehende Leistungsschutzrecht der Presseverlage aushöhlt.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Am Mittwoch teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit, Google habe einige der Bedenken der Kartellwächter aufgenommen. So sei nicht mehr geplant, „Google News Showcase“ mit der Google-Suche zu verbinden. „Die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase“ sollten „die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern“. Zudem erfolge der Zugang zu Google News Showcase „nach sachlichen Kriterien“. Um sicherzustellen, dass „die von Google vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind“, werde man eine „breitere Konsultation in der Branche“ durchführen. Zudem beobachte man Googles Umgang mit dem Leistungsschutzrecht.

Die Corint Media sieht sich in ihrer Haltung bestätigt. Eine „Verbindung der Showcase-Darstellung mit der Google-Suche“ sei „ab jetzt verboten“, sagten die Corint-Geschäftsführer Christoph Schwennicke und Markus Runde. Dabei sei Googles Kerngeschäft „genau jene Suche. Google News Showcase ist damit weder für Google noch für Verleger attraktiv.“ Der „befürchtete Substitutionswettbewerb durch Google, der die verlegerischen Angebote dauerhaft entbehrlich gemacht hätte“, sei nicht mehr möglich. Noch wichtiger sei, dass das Bundeskartellamt sein Verfahren „auf die kartellrechtswidrige, marktmissbräuchliche Benachteiligung der Verleger bei der Lizenzierung der Leistungsschutzrechte“ ausdehne. Für die Vergütung des Leistungsschutzrechts hatte die Corint Media von Google für 2022 eine Lizenzsumme von 420 Millionen Euro verlangt. Google hatte die Forderung zurückgewiesen.

Der Digitalkonzern hatte am Dienstag mitgeteilt, man habe „eine Reihe von Verträgen mit namhaften deutschen Verlagen nach dem neuen Leistungsschutzrecht abgeschlossen“ (darunter der F.A.Z.-Verlag). Dies gelte für „fast 60 Publikationen in Deutschland“. Daneben sei man mit Corint Media im Gespräch, habe Vorschläge für einen Lizenzvertrag übermittelt, biete vergleichbare Konditionen wie in den bereits geschlossenen Verträgen, sei jedoch „besorgt, dass Corint weiterhin wirtschaftliche und rechtliche Fakten ignoriert und stattdessen auf haltlosen Forderungen beharrt“. Der Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte zu diesem Punkt: „Die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts“ behalte seine Behörde „genau im Blick“.

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