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#Wann kommt die bundesweite Notbremse?

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Wann kommt die bundesweite Notbremse?

Am Dienstag hat das Bundeskabinett die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rechtfertigte die Kabinettsentscheidung am Dienstag in Berlin als ebenso wichtigen wie auch dringenden Beschluss darüber, „wie es in der Corona-Pandemie weitergehen soll“. Sie hält die bundesweite Notbremse bei einer Inzidenz von über 100 für „überfällig“. Wenn die Intensivstationen erst einmal voll seien, sei es zu spät. Die Notbremse sei damit künftig nicht mehr Auslegungssache, sondern bindend und eindeutig.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Merkel räumte ein, dass es „harte Einschränkungen“ seien, aber nur so könne die Infektionswelle gestoppt und gebrochen werden. Durch die Impfungen gehe die Gesellschaft aber „dem Licht am Ende des Tunnels mit immer größeren Schritten entgegen“.

Konkret bedeuten die neuen Regelungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen. Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausgenommen werden sollen nur der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstands- und Hygienekonzepte gelten.

Von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens soll der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens nicht erlaubt sein. Wer Tiere versorgen oder seinen Beruf ausüben muss, ist davon ausgenommen. Dasselbe gilt für einen tiermedizinischen oder medizinischen Notfall. Außerdem soll festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur dann erlaubt sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

Schulschließungen ab Inzidenz von 200

Bei Todesfällen sollen künftig nicht mehr als 15 Personen zusammenkommen dürfen. Diese Regeln gelten, wenn in einer kreisfreien Stadt oder in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet. Friseurbetriebe bleiben geöffnet und Dienstleistungen, die „medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen“, erlaubt. Touristische Übernachtungen bleiben weiterhin verboten.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 müssen alle Schulen und Kitas (bis auf Abschlussklassen und Förderschulen) geschlossen werden, eine Notbetreuung bleibt möglich. Darüber hinaus müssen Schüler und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen zweimal pro Woche getestet werden. Nur wer getestet ist, darf am Präsenzunterricht teilnehmen, legt das überarbeitete Infektionsschutzgesetz fest.

Gottesdienste und Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, sind nicht von Einschränkungen betroffen. Allerdings gelten für sie weiter die Beschränkungen und Hygienevorschriften, die in den Rechtsverordnungen der Länder getroffen wurden.

Das Kabinett hat außerdem eine weitere Verlängerung der Kinderkrankentage beschlossen. Sie können nicht nur bei einer Erkrankung von Kindern, sondern auch beim eingeschränkten Betrieb von Kitas und Schulen genutzt werden. Demnach werden pro Elternteil und Kind noch einmal zehn zusätzliche Tage gewährt, für Alleinerziehende sind es weitere 20 Tage pro Kind. Jeder Elternteil hat demnach in diesem Jahr insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende auf 60 Tage pro Kind.

Darüber hinaus müssen Unternehmen ihren Beschäftigten künftig Corona-Tests anbieten. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung zum Arbeitsschutz beschlossen. „Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Regierungssprecher Steffen Seibert rief die Beschäftigten dazu auf, die Testangebote auch zu nutzen. Möglich sei der Einsatz von Schnelltests, PCR-Tests und auch Selbsttests. Die Verordnung soll in der kommenden Woche in Kraft treten. Das Gebot zum Homeoffice für geeignete Arbeit wird bis Ende Juni verlängert.

Ganz so schnell, wie es in den Augen der Kanzlerin nötig wäre, wird die bundeseinheitliche Notbremse nun also doch nicht kommen. Denn die Opposition will einer Verkürzung der Beratungsfrist bisher nicht zustimmen. Für ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren brauchte die Regierungskoalition aber die Opposition, weil es mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag beschlossen werden müsste. Gelingt es nicht, die Opposition in den derzeit laufenden Verhandlungen mit den Geschäftsführern der Fraktionen umzustimmen, könnte der Bundestag voraussichtlich erst am Freitag nächster Woche abstimmen.

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