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#Deutlich weniger Neuinfektionen als vor einer Woche

„Deutlich weniger Neuinfektionen als vor einer Woche“

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist weiter rückläufig. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Sonntagmorgen mitteilte, liegt der Wert nun bei 1457,9. Am Vortag hatte er 1531,5 betragen, vor einer Woche lag er bei 1723,8. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.

Wie das RKI unter Berufung auf Daten der Gesundheitsämter weiter mitteilte, lag die absolute Zahl der gemeldeten Neuinfektionen binnen 24 Stunden am Sonntag bei 74.053 – nach 196.456 am Vortag und 111.224 Neuinfektionen vor einer Woche. Die Gesamtzahl der registrierten Ansteckungsfälle in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie erhöhte sich auf 21.627.548.

Mehr als 130.000 Corona-Tote

Binnen 24 Stunden wurden laut RKI 42 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus registriert. Die Gesamtzahl der verzeichneten Corona-Toten in Deutschland stieg damit auf 130.029.

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie gehen die meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in weiten Teilen Deutschlands zu Ende. Der neue bundesweite Rechtsrahmen sieht seit Sonntag nur wenige allgemeine Schutzmaßnahmen vor. Möglich sind in fast allen Bundesländern damit noch Maskenpflichten etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen. Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten.

Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln erlassen werden können.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind zahlreiche Auflagen in der Nacht zu Sonntag ausgelaufen, die Millionen Menschen seit Monaten gewohnt waren – darunter Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3 G) oder für Geimpfte und Genesene (2 G). Auch generelle Maskenpflichten beim Einkaufen oder in Schulen sind nun meist vorbei.

Weitergehende Vorgaben gelten zunächst nur noch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden Länder nutzen als vorerst einzige die so genannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes. Sie ermöglicht weitergehende Vorgaben, wenn das Landesparlament eine regional drohende kritische Lage für die Kliniken feststellt. Die anderen Länder machen davon vorerst nicht Gebrauch und bemängelten zu unsichere rechtliche Kriterien im Bundesgesetz. Es gilt vorerst bis 23. September, dann könnte eine Anschlussregelung zum Herbst folgen.

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