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#Ärger am Bundesfinanzhof

Ärger am Bundesfinanzhof

Am Bundesfinanzhof (BFH) gibt es großen Ärger um die Nachfolge an der Spitze des höchsten deutschen Finanzgerichts. Der hauseigene Richterverein wirft Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor, die Posten von Präsident und Vizepräsident mit zwei Juristen besetzen zu wollen, denen die richterliche Erfahrung an Bundesgerichten fehlt – und warnt vor Schaden für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. „Das sehen wir als Richterverein als klare Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Gerichts und der Unabhängigkeit der Justiz“, sagte der stellvertretende Richtervereinsvorsitzende Matthias Loose am Donnerstag auf Anfrage.

Laut Bundesjustizministerium ist die Entscheidung noch nicht gefallen: „Zu gegebener Zeit wird die Bundesjustizministerin dem Kabinett einen Auswahlvorschlag für die Besetzung der jeweiligen Beförderungsämter vorlegen.“ Zuerst hatte die „Saarbrücker Zeitung“ über den Disput berichtet. Der frühere BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff wurde im Sommer in den Ruhestand verabschiedet, die Vizepräsidentin Christine Meßbacher-Hönsch folgt Ende dieses Monats. Sollte bis dahin keine Entscheidung gefallen sein, wäre der BFH quasi führungslos und würde kommissarisch vom dienstältesten Senatsvorsitzenden geleitet.

Dabei geht es um ein sehr heikles Thema: Die Besetzung höchstrichterlicher Posten mit politischen Kandidaten. Dem Vernehmen nach sind zwei Juristen im Rennen, die nie an einem Bundesgericht tätig waren: Anke Morsch, derzeitige Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts und ehemalige SPD-Staatssekretärin, sowie als der CDU nahestehender Kandidat Hans-Josef Thesling, Beamter im nordrhein-westfälischen Finanzministerium und ehedem Chef des Finanzgerichts in Düsseldorf. Dazu nahm das Justizministerium nicht Stellung. Die Finanzgerichte sind die erste Instanz bei Klagen gegen die Finanzämter.

Justizministerin Christine Lambrecht


Justizministerin Christine Lambrecht
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Bild: AFP

„Das Anforderungsprofil für die Besetzung von Vorsitzendenstellen ist zuletzt im Jahr 2016 in Abstimmung mit den Präsidenten der Bundesgerichte formuliert worden“, sagte Loose. Vorgesehen ist demnach eine mehrjährige vorhergehende Tätigkeit an dem jeweiligen Bundesgericht.

„Dieses Anforderungsprofil ist von der Bundesjustizministerin nunmehr einseitig dahingehend geändert worden, dass die vorherige Tätigkeit an einem Bundesgericht nicht mehr erforderlich sein soll“, kritisierte Loose. „Es geht uns nicht um die Personen, sondern um das Verfahren.“

Der im Sommer in den Ruhestand verabschiedete frühere Präsident Rudolf Mellinghoff gilt als CDU-nah, hatte aber vor seiner Wahl 2011 sowohl Erfahrung als Richter am Bundesverfassungsgericht als auch am Bundesfinanzhof.

Unter seiner Ägide hatte der BFH mehrfach die Bundesregierung in die Schranken gewiesen. So erregte Mellinghoff Aufsehen, als er die hohen Zinsen kritisierte, die die Finanzämter auf Steuernachforderungen erheben. 2019 hatte der BFH dann den Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat für die Zeit seit 2015 sogar als verfassungswidrig kritisiert und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In etwa 40 Prozent der Verfahren vor dem Bundesfinanzhof sind die Finanzämter die Verlierer.

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