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#Testpflicht in den Schulen

Testpflicht in den Schulen

Angesichts der steigenden Infektionszahlen wird es nach den Osterferien in den hessischen Schulen keine weiteren Öffnungsschritte geben. „Sosehr das auch schmerzt“, meinten Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (beide CDU) am Montagabend nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts. Die beschlossenen Regeln, die auch das Thema der Ausgangssperren betreffen, gelten zunächst bis zum 9. Mai. Danach können Vorgaben in Kraft treten, die im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt werden sollen. Die Beratungen darüber werden sich nach Bouffiers Einschätzung noch bis zum Ende der nächsten Woche hinziehen.

Ewald Hetrodt

Der Schulunterricht startet am nächsten Montag so, wie er vor Ostern endete. Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben im Wechselmodell. Die Jahrgänge von der siebten Klasse an bekommen Distanzunterricht, und die Abschlussklassen lernen im Präsenzbetrieb. Ein negatives Testergebnis gilt für Schüler und Lehrkräfte künftig als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Diese Verpflichtung sei unerlässlich, erklärte Lorz.

Ohne Test weiter Distanzunterricht

Das hätten die Rückmeldungen der Schulen ergeben, die den praktischen Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt hätten. Als Nachweis kann der kostenfreie Bürgertest außerhalb der Schule oder der ebenfalls kostenfreie Antigen-Selbsttest dienen, der den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wird. Akzeptiert werden Nachweise, die nicht älter als 72 Stunden sind. Alle Schüler, die keinen Test vorweisen können oder ihn nicht in der Schule machen, müssen im Distanzunterricht bleiben.

Die Abiturprüfungen beginnen am 21. April. Vorher bekommen alle Aspiranten die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Wer ihn ablehnt, kann trotzdem an der Prüfung teilnehmen, muss dann aber eine medizinische Maske tragen. Auch das Testangebot für die Erzieher in den Kindertagesstätten bleibt bestehen. Die Kinder bleiben davon weiterhin ausgenommen. Bouffier empfahl den Eltern, ihren Nachwuchs, wenn irgend möglich, daheim zu betreuen.

„Die Lage in den Krankenhäusern muss uns besorgen“, konstatierte der Regierungschef. Das liege nicht nur an den steigenden Zahlen, sondern auch an dem schweren Verlauf der Krankheit, wie er sich jetzt auch bei Jüngeren zeige. Darum habe das Corona-Kabinett das bestehende Eskalationskonzept verschärft. Vom 19. April an ist es den Kommunen nicht mehr erst ab einer Inzidenz von 200, sondern schon ab dem Wert 100 möglich, weitere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen vorzunehmen.

Ausgangssperren kämen gemäß der aktuellen Rechtsprechung als „Ultima Ratio“ in Frage, erläuterte Bouffier. Sie müssten aber im Einzelfall nach einer Abwägung gut begründet werden. „Das kann man nicht einfach übers ganze Land regeln“, stellte der Jurist fest. „Genauso wenig kann das der Bund.“

Damit bezog Bouffier sich auf das Vorhaben, Ausgangssperren mit einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes zentral zu regeln. Die Bundesregierung hatte Freitag angekündigt, das Kabinett werde am heutigen Dienstag einen entsprechenden Beschluss fassen. Nach Bouffiers Angaben gab es dazu aber bis zum frühen Montagabend noch nicht einmal eine konkrete Vorlage.

In den bisherigen Gesprächen habe sich gezeigt, dass Bund und Länder sich in vielen Punkten noch nicht einig seien. Die Auskunft des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), dass alle von seiner Partei geführten Bundesländer einverstanden seien, treffe nachweislich nicht zu, sagte Bouffier.

Er berichtete, dass eine Beschleunigung der Verfahren in Berlin wohl an dem Widerstand der Opposition scheitern werde, so dass es nach seiner Erwartung erst am Ende der nächsten Woche zur Zustimmung des Bundesrates kommen werde. Trotz seiner Kritik an den beabsichtigten Regeln für das Ausgehverbot sagte Bouffier, dass er einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes „aufgeschlossen“ gegenüberstehe.

Verordnung der Lage angepasst

Über die konkrete Ausgestaltung müsse gesprochen werden. Am Ende würden die hessischen Regelungen angeglichen. „Uns ist es hier in Hessen aber wichtig, dass wir angesichts der Infektionszahlen und der schwierigen Lage der Intensivstationen jetzt schnell handeln.“ Deshalb habe man die Verordnung des Landes erst einmal der Lage angepasst. Die Frage, ob Unternehmen zu Tests der Mitarbeiter verpflichtet werden, ist nach Bouffiers Angaben reine Bundessache.

Die FDP-Landtagsfraktion warnte vor Ausgangssperren. Wenn Bouffier selbst betone, dass sie wegen der Tiefe des Eingriffes in die Grundrechte gut begründet sein müssten, solle er sich auf Bundesebene für mildere Mittel der Pandemiebekämpfung einsetzen, forderte Fraktionschef René Rock. Es sei mehr als fraglich, ob Ausgangssperren überhaupt zur Eindämmung der Pandemie beitrügen. „Von gesunden oder geimpften Menschen, die um 22 Uhr spazieren gehen, geht kein Infektionsrisiko aus.“

Die Liberalen zeigten sich enttäuscht von den Regeln für die Schulen. Abermals hätten sich Verantwortliche, Eltern und Schüler nicht auf das verlassen können, was Kultusminister Lorz noch vor kurzem angekündigt habe. „Verlässlich ist nur die Unverlässlichkeit.“ Die FDP lobte die Testpflicht. Aber gerade sie biete die Möglichkeit für Öffnungsschritte.

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