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#Umgang mit der AfD: Was heißt schon Brandmauer?

Die politische Arbeit in einem Kreistag oder Gemeinderat folgt anderen Regeln als im Bundestag oder einem Landesparlament. Anders als die dortigen Abgeordneten sind die Mitglieder kommunaler Vertretungen ehrenamtlich tätig. Sie kontrollieren die Arbeit der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte. Um ins Amt zu gelangen, sind diese aber fast nie von den Ehrenamtlichen abhängig. Das Kommunalrecht fast aller Bundesländer sieht eine Direktwahl vor.

Wollen die Hauptamtlichen ihre politischen Vorstellungen durchsetzen, brauchen sie trotzdem eine Mehrheit in den Vertretungen. Diese ist nicht immer leicht zu bekommen: Koalitionen in Kreistagen und Gemeinderäten sind seltener als auf Bundes- oder Landesebene. Viele Bürgermeister und Landräte müssen für jede Abstimmung neue Mehrheiten organisieren. Sie verstehen sich als Kommunikatoren, sprechen eigentlich mit allen. Das erschwert es, eine Brandmauer zu einer Fraktion zu ziehen. Um eine Kooperation mit der AfD auszuschließen, reicht kein Parteitagsbeschluss zu Beginn der Wahlperiode. Vielmehr handelt es sich um eine Daueraufgabe, die viel Zeit und Nerven kostet.

Blick nach Thüringen

Fast alle Amtsträger nehmen sich trotzdem vor, ihre Mehrheiten ohne die AfD zustande zu bringen. Das ist auch in Thüringen so: „Der Duktus der öffentlichen Debatte über die Brandmauer stört mich. Natürlich darf ich keine Partei benachteiligen. Es hat aber schon etwas mit Haltung zu tun, wie intensiv ich mit Parteivertretern kommuniziere. Ich bin da sehr klar“, sagt Onno Eckert (SPD), Landrat des Landkreises Gotha. Er möchte nicht mit der AfD zusammenarbeiten. Auch sein Amtskollege Reinhard Krebs (CDU) im benachbarten Wartburgkreis versucht das zu vermeiden. Beide Landräte haben aber schon Situationen erlebt, in denen das nicht einfach war – auch wenn beide noch nie einen AfD-Antrag unterstützt haben.

In beiden Kreistagen ist es üblich, mit wechselnden Mehrheiten zu arbeiten. Das hat Vorteile: Viele Kommunalpolitiker fühlen sich so freier. Sie haben den Eindruck, ihre Entscheidungen an der Sache auszurichten, nicht an Parteivorgaben. Auch Eckert und Krebs haben damit gute Erfahrungen gemacht. Die Mehrheitsfindung ist manchmal aber auch unübersichtlich, insbesondere wenn die Interessen der Städte und Gemeinden betroffen sind: „Es kommt dann auch einmal vor, dass die Mitglieder der Fraktionen uneinheitlich abstimmen, weil sie sich an ihrer Herkunftsgemeinde orientieren, nicht an der Parteilinie“, berichtet Reinhard Krebs. Im Wartburgkreis war das bei Schulsanierungen der Fall.

Schwierige Mehrheitsbildung

Dass wechselnde Mehrheiten in den Kommunen so verbreitet sind, liegt nicht nur an den Vorlieben der Politiker. Es hat auch juristische Gründe. In kaum einem Bundesland gilt bei Kommunalwahlen noch eine Sperrklausel. Früher war das anders. Mehrere Gerichte haben sie dann aber verworfen. Die Richter argumentierten, für die Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungen seien Zugangshürden nicht erforderlich. Kreistage und Gemeinderäte sind deshalb oft fragmentierter als Bundestag und Landesparlamente. Oft ist ein Koalitionsvertrag aufgrund des Wahlergebnisses kaum erreichbar.

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