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# US-Behörde ersucht Feedback zu Finanzkriminalität durch DeFi

“ US-Behörde ersucht Feedback zu Finanzkriminalität durch DeFi „

Eine amerikanische Regulierungsbehörde erbittet sich nun Feedback aus dem Bankenwesen, was den Umgang mit den Dezentralisierten Finanzdienstleistungen (DeFi) im Hinblick auf Finanzkriminalität angeht.

Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) will jetzt entsprechend „einen genauen Blick“ auf die DeFi werfen, denn wie Direktor Himamauli Das erklärt, ist die Kryptobranche inzwischen „zum wichtigen Feld“ für die Behörde geworden.

Das hat die dahingehenden Planungen am 6. Dezember im Rahmen der American Bankers Association’s Financial Crimes Enforcement Conference offengelegt.

Wie der FinCEN-Direktor angibt, sollen allen voran die bestehenden Regulierungsbestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Krypto-Investitionsprodukten geprüft werden, um herauszufinden, ob es womöglich noch „zusätzliche Bestimmungen oder Richtlinien“ braucht.

„Wir arbeiten mit den relevanten Regierungsbehörden zusammen“, wie Das angibt. Weiter führt er aus: „Wir würden uns auch über eine Zusammenarbeit mit der Branche – darunter auch das Bankenwesen – freuen, um besser verstehen zu können, wo die Schwachstellen und Risiken liegen“.

Ganz besonders schielt die Regulierungsbehörde dabei auf das „Potenzial [der DeFi], die Rolle von Finanzintermediären abzubauen“, die in der Geldwäschebekämpfung bisher noch von entscheidender Bedeutung sind.

Das räumt ein, dass die DeFi „einen Einfluss auf die Finanzbranche haben werden“, weshalb seine Behörde schon jetzt darauf achten müsse, dass davon ausgehende Sicherheitsrisiken und illegale Aktivitäten unterbunden werden können.

Die aktuellen Bemühungen der FinCEN sind Teil der Executive Order zur „Sicherstellung einer verantwortungsvollen Entwicklung von digitalen Assets“, die am 9. März von US-Präsident Joe Biden erlassen wurde.

Die Executive Order gehört wiederum zum Plan des amerikanischen Finanzministeriums „für den Umgang mit Finanzrisiken durch digitale Assets“.

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