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#Wann kommt Hilfe für Gaskunden?

„Wann kommt Hilfe für Gaskunden?“

Der an der Börse gehandelte Gaspreis ist deutlich gesunken und hat damit den tiefsten Stand seit Juni erreicht. Doch für Verbraucher sind dadurch kaum rasche Entlastungen zu erwarten. Die Marktpreise liegen weiter vier bis fünf Mal über dem Niveau von vor zwei Jahren. Immerhin sank der Handelspreis für Gas am niederländischen Knotenpunkt (TTF) am Montag um 13 Prozent auf zwischenzeitlich 100 Euro je Megawattstunde – nach einem Rekordhoch von 342 Euro im August. Der Energieökonom Lion Hirth von der Berliner Privathochschule Hertie School nennt als Grund dafür das milde Wetter: Tanker mit Flüssiggas (LNG) müssen entladen werden, viele Gasspeicher aber sind voll.

Hirt weist darauf hin, dass für das nächste Jahr der Gaspreis an der Börse noch immer rund 150 Euro je Megawattstunde beträgt. „Sollte sich das aktuelle Preisniveau für 2023 stabilisieren, entspricht das einem Gastarif für Haushalte von deutlich mehr als 20 Cent je Kilowattstunde“, sagte er der F.A.Z. Das sei immer noch rund vier Mal mehr als vor der Krise. Den Preisanstieg soll die geplante Gaspreisbremse im kommenden Jahr umfangreich abfedern: Von März 2023 bis Ende April 2024 soll der Staat den Gasverbrauch bezuschussen und dabei für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen den Bruttopreis auf 12 Cent je Kilowattstunde für 80 Prozent der September-Abschlagzahlung senken. Für die Großindustrie soll der Beschaffungspreis auf 7 Cent sinken.

Schon ab 1. Januar?

Bisher ist die Gaspreisbremse erst zum Ende der Heizperiode vorgesehen, was vor allem den Versorgern genügend Vorlauf geben soll. Doch nun drängt die Bundesregierung auf ein Vorziehen der Zuschüsse für Gaskunden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) brachte dafür den 1. Januar als Termin ins Spiel. Hierzu zeigte sich ebenfalls Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) offen. Beide sprachen davon, dass dies von den Versorgern abhänge, die dafür früher die Abrechnungen umstellen müssten. Zuvor hatten die Ministerpräsidenten gefordert, die Gaspreisbremse vorzuziehen. Am Montag sagte ein Regierungssprecher, dass viele Versorgungsunternehmen gesagt hätten, sie würden das so schnell nicht hinbekommen: „Der Wunsch, eine sehr schnell wirksame Gaspreisbremse zu installieren, steht ein bisschen der Realität entgegen.“ Es gebe einige Versorger, die eine frühere Abrechnung ermöglichen könnten. Dies müsse geprüft werden. Es könne aber nur eine Einführung für alle Kunden geben.

Vertreter der Energieunternehmen halten eine frühere Umstellung für unmöglich. Als Alternative bringen sie eine weitere Einmalzahlung ins Spiel ähnlich wie dem schon vorgesehenen Verzicht auf den Dezember-Abschlagzahlung für Gaskunden. Diese Hilfe zum Jahresende in der Höhe des September-Abschlags hatte die Kommission für Gas und Wärme, welche die Regierung hierzu beraten hat, als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse vorgeschlagen.

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Bild: Ingus Evertovskis – stock.adobe, Bearbeitung: F.A.Z.

Gasversorger: Das ist nicht zu stemmen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) teilte mit, dass ein Vorziehen der Gaspreisbremse nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft scheitert, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist. „Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann“, sagte Verbandspräsidentin Marie-Luise Wolf. Deshalb sei eben die Einmalzahlung für Dezember entwickelt worden: „Diese kann auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 1. März 2023 zu überbrücken.“ Wolf leitet den kommunalen Energieversorger Entega in Darmstadt und war wie auch der Ökonom Hirth Mitglied in der Gaskommission.

Ebenso sieht das Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). „Wenn die Politik im Januar und Februar eine zusätzliche Entlastung wünscht, dann wäre es besser die Dezember-Lösung zu wiederholen“, sagte er. Denn die deutlich komplexere, zweite Stufe der Gaspreisbremse von März auf Januar vorzuziehen, gehe technisch nicht so schnell umzusetzen. Abrechnungsverfahren und Technik müssten umgestellt werden.

Handelspreis für Erdgas schon 2021 gestiegen

Ähnlich blickt der Stadtwerke-Vertreter auf die geplante Strompreisbremse, die anlog zur Gaspreisbremse funktionieren soll. Hierzu hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Entlastungen für Januar angekündigt. Allerdings sagte Liebing zur Strompreisbremse: „Wenn sie schon im Januar greifen soll, geht dies nur mit einfachen Lösungen wie ein Verzicht auf den Dezemberabschlag.“

Der Handelspreis für Erdgas ist schon im vergangenen Jahr angestiegen und hat sich auch mit den Unsicherheiten durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine weiter erhöht. Für die Verbraucher machen sich die Preiserhöhungen allerdings erst in diesem Jahr deutlich bemerkbar. Laut BDEW zahlte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden im August im Durchschnitt rund 15 Cent je Kilowattstunde und damit doppelt so viel wie in den Vorjahren. Zwei Drittel davon entfallen auf die Kosten für Beschaffung und Vertrieb und der Rest auf staatliche Abgaben, die in den Vorjahren noch rund die Hälfte ausgemacht haben. Laut dem Vergleichsportal Check24 zahlen Verbraucher derzeit 18,6 Cent je Kilowattstunde im Durchschnitt.

Starke Schwankungen und Erhöhungen der Börsenpreise wirken sich nicht direkt auf den Endkundenpreis aus, weil die Versorger das benötigte Gas in Teilmengen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erwerben. Das soll das Risiko schwankender Börsenpreise minimieren und deswegen kommt der Anstieg der Energiepreise erst mit Zeitverzug bei den Endverbrauchern an. Gleiches gilt auch für ein Sinken der Börsenpreise. Laut BDEW hat sich der Gaspreis im Großhandel seit Anfang 2021 verzwölffacht, der Gaspreisbestandteil ‚Beschaffung’ in diesem Zeitraum jedoch nur etwas verdreifacht.

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