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#Weiterer Fall von Wissenschaftsbetrug an der Freien Universität

Weiterer Fall von Wissenschaftsbetrug an der Freien Universität

Bei Ministerin Giffey war die Politikwissenschaft betroffen, nun ist es die Physik. Die Freie Universität (FU) Berlin muss sich seit 2017 mit einem schweren Fall von Wissenschaftsbetrug und Täuschung auseinandersetzen. Auch die Landesregierung ist seit 2017 informiert. Zuerst berichtete der „Tagesspiegel“ darüber.

Details werden in der Antwort der Berliner Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Politikers Martin Trefzer genannt, die der F.A.Z. exklusiv vorliegt. Danach hat der täuschende Professor die Hochschule inzwischen verlassen, nachdem zwei dienstrechtliche Verfahren gegen ihn eingeleitet wurden. Eine interne Untersuchungskommission gemäß der „Ehrenkodex-Satzung“ habe bereits im Juni 2017 schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt. Dies habe sich auf zwei Veröffentlichungen in englischsprachigen Fachzeitschriften bezogen, die zurückgezogen wurden. Zu einem weiteren Artikel ist ein „Erratum“ veröffentlicht. Bei den Aufsätzen seien Daten manipuliert und in graphische Darstellungen für Bereiche eingefügt worden, in denen keine Messergebnisse vorgelegen hätten. Dies habe die Ergebnisse invalidiert.

Peinlich ist der Fall aus mehreren Gründen. Zunächst ist dem Physiker, der seit 2010 Juniorprofessor und seit 2015 Professor ist, die Weiterführung dieser akademischen Bezeichnung nicht untersagt worden. Die Aberkennung des Doktorgrades wurde von der FU angestrebt. Nach einer Klage sei aber – auf Anregung des zuständigen Verwaltungsgerichts – ein Vergleich geschlossen worden. Die FU habe den Bescheid über den Entzug des Doktorgrades aufgehoben, der Physiker sich im Gegenzug bereiterklärt, aus dem Beamtenverhältnis und der Universität auszuscheiden. Trefzer, der auch Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus ist, stößt diese Vereinbarung sauer auf: „Das Erfinden von Daten ist keineswegs weniger schlimm als Textplagiate. Die Folgen können verheerend sein. Es ist deshalb schwer verständlich, warum die FU nicht in Revision gegangen ist und der Physiker so seine akademischen Titel weiter tragen kann.“

Problematisch ist auch, dass der Physiker in seiner kurzen Karriere sieben Wissenschaftspreise und Auszeichnungen erhalten hatte. Für seine, laut „Tagesspiegel“ mit Bestnote bedachte Doktorarbeit, bekam er 2008 den „Dissertationspreis Adlershof der Humboldt-Universität zu Berlin“. Drei Jahre später folgte der Karl-Scheel-Preis der Physikalischen Gesellschaft zu Berlin, der 2017 wieder aberkannt wurde, allerdings ohne öffentliche Namensnennung. Kaum minder erstaunlich ist die Tatsache, dass weder die Berliner Landesregierung noch die FU die genaue Zahl der Qualifikationsarbeiten nennen kann, die der Physiker in den letzten Jahren betreut hat. Denn die Zahl der betreuten Dissertationen ist im Universitätskatalog leicht zu recherchieren. Bei den Bachelor- und Masterarbeiten müssen Professoren an den meisten Hochschulen jedes Semester Rechenschaft über die Betreuungsleistung ablegen.

Immerhin hat der von der FU informierte Europäische Forschungsrat (ERC) bislang keine Rückforderungen für Unterstützungsleistungen wie einen an den Physiker vergebenen „Starting Grant“ geltend gemacht. Daher sei der Universität „kein bezifferbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden“, schreibt die Berliner Landesregierung. Der Imageschaden dagegen ist enorm. In den vergangenen Jahren haben sich die Plagiatsfälle in der Hauptstadt gehäuft, auch verglichen mit den Fallzahlen in anderen Universitäten und Bundesländern.

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