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#Welche Corona-Regeln in den Bundesländern gelten

„Welche Corona-Regeln in den Bundesländern gelten“

Der Bundestag hat am Freitag in Berlin die Novelle des Infektionsschutzgesetzes der Regierungskoalition beschlossen. Die bisherigen Corona-Regeln gelten nur noch bis zu diesem Samstag. Welche Vorgaben weiterhin in welchen Regionen gelten, entscheiden künftig die Länderparlamente. Die Opposition lehnte das Gesetz ab. Sie warf SPD, Grünen und FDP vor, mit den Neuregelungen für mehr Unsicherheit beim Infektionsschutz zu sorgen. Die AfD lehnte sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen ab.

Grundsätzlich gilt nach der geänderten Rechtsgrundlage zum Infektionsschutz nur noch ein Basisschutz mit Masken- und Testvorschriften für besonders verletzliche Gruppen und Einrichtungen wie Altenheime und Kliniken. In Schulen müssen keine Masken mehr getragen werden, im Einzelhandel und öffentlichen Innenräumen auch nicht.

Die Länderparlamente können aber für sogenannte Hotspots schärfere Vorschriften für die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln und 2-G- oder 3-G-Nachweise beschließen. Voraussetzung ist die Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in einer Region oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens durch hohe Infektionszahlen. Die Auflagen, die nach der neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können maximal bis zum 23. September in Kraft bleiben.

Die Länder können allerdings bis zum 2. April übergangsweise die derzeit noch geltenden Regeln in Kraft lassen und dann Vorgaben nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz beschließen. So wollen die Länder jeweils mit den neuen Bestimmungen umgehen:

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg klammert sich an die Übergangsfrist, um zumindest bis zum 2. April noch an Maßnahmen festzuhalten. Am Freitag beschloss die Landesregierung eine neue Verordnung, die an diesem Samstag in Kraft tritt. Viel wird sich erst einmal nicht ändern. Vor allem sollen die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen wegfallen. Bedeutet: Nach den Plänen der Landesregierung sollen sich auch Ungeimpfte ab Samstag wieder völlig ohne Einschränkungen treffen dürfen – und die Fußballclubs dürfen ihre Stadien wieder bis zum letzten Platz füllen.

An der bestehenden 3-G-Regel soll sich im Südwesten zumindest für die Übergangsfrist von zwei Wochen nichts ändern. Veranstaltungen, Restaurants, Messen, Ausstellungen und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens darf dann weiterhin nur besuchen, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genese betreten, die gleichzeitig getestet sind (2-G-Plus).

Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden. Die Testpflicht in Schulen geht bis zu den Osterferien weiter, allerdings muss nur noch zweimal die Woche getestet werden.

Bayern

In Bayern beschloss das Kabinett bereits am Dienstag, dass es bis zum 2. April bei den bisherigen 2-G- und 3-G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll.

Die Corona-Auflagen an Bayerns Seilbahnen werden jedoch gelockert. „Wir werden Seilbahnen in Bayern von Samstagmorgen an wie den ÖPNV behandeln“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Es gebe dann – ebenso wie in Österreich und der Schweiz – keine Zugangsbeschränkungen mehr. Allerdings bleibt es bei den beliebten Fahrten auf die Berge in geschlossenen Kabinen bei der Maskenpflicht.

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