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#Weniger Zeit im Gefängnis, mehr gemeinnützige Arbeit

„Weniger Zeit im Gefängnis, mehr gemeinnützige Arbeit“

Ersatzfreiheitsstrafe ist ein sperriges Wort, für Tausende Menschen in Deutschland aber sehr real: Weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen, müssen sie stattdessen ins Gefängnis. Das betrifft rund sechs Prozent der Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, also gut 33.000 Menschen. Das Konzept ist unter Rechtspolitikern und Kriminologen höchst umstritten. Die Zeit hinter Gittern ist oft der Einstieg in den kompletten sozialen Abstieg. Doch auch gegen die Forderung, die Ersatzfreiheitsstrafe zu streichen, gibt es überzeugende Argumente: Als sogenanntes „Rückgrat der Geldstrafe“ stellt diese Sanktion sicher, dass eine Strafandrohung nicht einfach ins Leere läuft.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt nun einen Kompromiss vor: Die Verurteilten, die ihre Strafe nicht zahlen, sollen künftig weniger Zeit im Gefängnis verbringen. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der am Dienstag an die anderen Ressorts verschickt wurde, soll sich der Umrechnungskurs von Geldstrafe in Ersatzfreiheitsstrafe ändern: Nach bisheriger Rechtslage entspricht ein Tagessatz, der aufgrund des monatlichen Nettoeinkommens errechnet wird, einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe, künftig soll ein Straftäter für zwei Tagessätze nur noch einen Tag ins Gefängnis.

Gemeinnützige Arbeit könnte attraktiver werden

Ziel ist nicht nur, die Zeit hinter Gittern zu verkürzen. Hinter dem Gesetzentwurf steht die Erwartung, dass sich Ersatzfreiheitsstrafen in vielen Fällen vermeiden lassen. Anstelle „einzufahren“, wie es im Jargon heißt, können Verurteilte auch gemeinnützige Arbeit erbringen. Durch die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert sich auch die Anzahl der Arbeitsstunden, und die Hoffnung ist, dass sich mehr Verurteilte für diese Alternative entscheiden. Die Vollstreckungsbehörden sollen verpflichtet werden, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Auch die Gerichtshilfe soll dazu einen Beitrag leisten. Es gibt die Möglichkeit, mit den Verurteilten Zahlungserleichterungen, etwa Ratenzahlungen, zu verabreden. Projekte in einigen Bundesländern zeigen, dass unterstützende Maßnahmen der aufsuchenden Sozialarbeit hilfreich sein können – vor allem in akuten Krisensituationen. Hier ist das Bundesjustizministerium aber auf die Mitwirkung der Länder angewiesen.

Buschmann treibt bei dem Vorschlag nicht nur die Sorge um die Resozialisierung der Täter an, er hat auch die finanzielle Seite im Blick. Ein belegter Strafplatz kostete im Bundesdurchschnitt nach Berechnungen des Ministeriums im Jahr 2019 rund 119 Euro am Tag, und da sind die Baukosten für die Haftanstalt noch nicht eingerechnet. Die Ersatzfreiheitsstrafe liegt durchschnittlich zwischen 30 und 60 Tagen. In einem Drittel der Fälle sind kleinere Diebstähle und Betrügereien Grund für die Verurteilung, etwa ein Viertel der Fälle betrifft das Schwarzfahren. Das Bundesjustizministerium will im kommenden Jahr prüfen, ob der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird.

Der Gesetzentwurf, der nach den Plänen Buschmanns im Herbst im Kabinett beschlossen werden soll, sieht noch weitere Änderungen vor. So sollen Richter größeren Spielraum erhalten, Weisungen zu erteilen, um die Resozialisierung zu fördern – etwa die Möglichkeit, eine Aussetzung zur Bewährung mit einer Therapieweisung zu kombinieren. Außerdem soll der Katalog der strafverschärfenden Gründe um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung“ gerichtete Beweggründe ergänzt werden. 2020 wurden 359 Frauen Opfer eines Tötungsdelikts in einer Partnerschaft, wobei auch versuchte Taten dazugezählt werden. 139 Frauen starben in dem Jahr durch Partnerschaftsgewalt.

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