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#Wer künftig einwandern darf, um hier zu arbeiten

Deutschland orientiert sich an klassischen Einwanderungsländern wie Kanada und Australien. Ein Punktesystem soll künftig helfen, die Fachkräfte im Ausland zu identifizieren, die hierzulande gebraucht werden – oft schon heute und nicht erst, wenn die Generation der Babyboomer in wenigen Jahren in den Ruhestand gehen wird. Aber dann umso mehr. Schon jetzt können viele Unternehmen nicht alle offenen Stellen besetzen, weil es an qualifizierten Bewerbern fehlt. Noch diese Woche soll der Bundestag das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschließen, auf das sich die Unterhändler der Koalition verständigt haben. Mit ihm will die Koalition in den internationalen Wettbewerb um Fachkräfte aus aller Welt einsteigen.

Die Einigung enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Hürden für eine qualifizierte Einwanderung in den Arbeitsmarkt senken sollen. Wer sich künftig mit einem Touristenvisum in Deutschland befinden sollte und einen qualifizierten Arbeitsplatz nachweisen kann, soll nicht länger gezwungen werden, in die Heimat zurückzukehren, um von dort das mühsame Einwanderungsprozedere zu durchlaufen. Dieser Spurwechsel entlaste die Behörden, die Kommunen massiv, betonte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic. Er gebe zudem den Menschen eine Perspektive, die schon in Deutschland seien.

„Irreguläre Migration runterbringen“

Es sei darüber hinaus ein starkes Zeichen an die Unternehmen. „Damit bauen wir massiv Bürokratie ab.“ Den Fachkräften will man erlauben, ihre Familien nachzuholen, um sich dauerhaft in Deutschland integrieren zu können. Das gelte nicht nur für die Kernfamilie, sondern auch für die Eltern, betonte Mihalic. Wer schon im Land ist, weil er Asyl beantragt hat, soll ebenfalls bleiben dürfen, wenn er einen Arbeitsplatz nachweist, von dem er leben kann. „Das gilt für alle Menschen, die sich bis zum Stichtag 29. März noch in einem Asylverfahren befinden“, erläuterte die Grünen-Politikerin.

Ihr FDP-Kollege Johannes Vogel sagte mit Blick auf den zurückliegenden Stichtag, es gehe darum, keine „Fehlanreize“ für irreguläre Migration zu schaffen. Dieser Spurwechsel sei möglich, solange der Betreffende nicht ausreisepflichtig sei und einen Arbeitsvertrag vorlegen könne. Die Voraussetzungen für die Einreise mithilfe der „Blue Card“ soll ebenfalls erleichtert werden. In Deutschland ist die „Blaue Karte EU“ seit August 2012 der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren erteilt.

Doch bisher ist dies an hohe Voraussetzungen gekoppelt. Der Antragsteller muss nicht nur ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, sondern auch ein Gehalt in Deutschland von mindestens 58.400 Euro (brutto). Diese Grenze sei zu hoch, nicht zuletzt für Berufsanfänger, sagte Vogel. Sie werde deshalb deutlich gesenkt. Nach seinen Angaben soll sie künftig halb so hoch sein wie die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Aktuell wären das rund 3500 Euro im Monat, also 42.000 Euro im Jahr. Bei dieser Form der Einwanderung in den Arbeitsmarkt könnten Zeitarbeitsunternehmen helfen.

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