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#Wie die Regierung die Bürger entlasten will

„Wie die Regierung die Bürger entlasten will“

Der Verabschiedung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 durch den Bundestag steht nichts mehr im Weg. Darin finden sich viele schöne Dinge aus Sicht der Bürger: die neue Energiepreispauschale von 300 Euro, die rückwirkende Erhöhung von Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag, aber auch die kleine Anpassung der Pauschale für Fernpendler. Der Finanzausschuss des Bundestags hat die Gesetzesvorlage am Mittwoch mit nur einer kleinen Änderung gebilligt.

„Wichtigste Einzelmaßnahme ist die Energiepreispauschale, mit der 44 Millionen Arbeitnehmer entlastet werden – ohne einen Antrag stellen zu müssen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Schrodi, der F.A.Z. Auch für die Unternehmen hat er eine gute Nachricht: „Sie müssen keine Vorauszahlung leisten.“ Die 300 Euro erhalten alle Arbeitnehmer automatisch mit dem Gehalt, indem der Arbeitgeber für sie weniger Lohnsteuer abführt. Die Pauschale ist aber steuerpflichtig, netto kommt also je nach Einkommenshöhe weniger heraus. Selbstständige werden dadurch entlastet, dass sie geringere Steuervorauszahlungen leisten müssen.

Politisch umstritten bleibt indes, ob eine Beschränkung der Energiepreispauschale auf Erwerbstätige richtig sei: Sozialverbände beschweren sich über eine Schieflage zulasten von Rentnern. Der Sozialverband VdK nannte die Entlastungspläne einen „chaotischen Flickenteppich“. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte daher am Dienstag angedeutet, dass dies im parlamentarischen Verfahren noch einmal geprüft werde. Kurzfristig schlägt sich davon nun aber nichts im Steuerentlastungspaket nieder.

„Finanzpolitik in der Zeitenwende“

Dasselbe gilt für das Gesetzespaket mit Zuschlägen für Sozialleistungsbezieher, welches der Bundestag im gleichen Zuge verabschieden soll: Erwachsene Bezieher von Hartz IV, Asylbewerber- und anderen Grundsicherungsleistungen erhalten damit im Juli einen Einmalzuschuss von 200 Euro. Für Familien im Hartz-IV-System gibt es überdies einen Zuschlag von monatlich 20 Euro je Kind. Neue zusätzliche Hilfen für Rentner wurden in der Ausschusssitzung nicht ergänzt. Eine weitere Gelegenheit böte sich aber, wenn das Parlament bald über die zum 1. Juli anstehende Rentenerhöhung um 5,35 Prozent (West) und 6,12 Prozent (Ost) berät. Das Paket sieht auch schon Zuschläge für Versicherte vor, die seit Längerem Erwerbsminderungsrente beziehen.

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Finanzminister Christian Lindner (FDP) verwies am Mittwochmittag auf die Zuständigkeit der Abgeordneten, als er nach den neuen Bestrebungen der SPD zugunsten der Rentner gefragt wurde. Die Gesetzgebung sei nun Sache des Bundestags. Da hatte der Finanzausschuss seine Beratung längst abgeschlossen. In einem neuen Strategiepapier „Finanzpolitik in der Zeitenwende“ warnt Lindner indes vor den Risiken, die der demografische Wandel ohnehin schon für die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte mit sich bringt. Die dort skizzierte Strategie zielt darauf, Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer zu entlasten, um die Wachstumskräfte im Land zu stärken. Zusätzliche Ausgaben für Sozialpolitik sind aus dieser Warte nachrangig.

Etwas anders verhält es sich mit jener kleinen Änderung, die der Ausschuss nun am Gesetz für die Energiepreispauschale vorgenommen hat: Zunächst hatten die Arbeitgeber das Geld zwar mit den Septembergehältern auszahlen sollen, es selbst aber erst im Oktober vom Finanzamt über die Lohnsteuerabrechnung zurückerhalten. Nun erhalten sie es in den allermeisten Fällen schon im August. Nur für die sehr wenigen Unternehmen, die die Lohnsteuer nicht monatlich mit dem Fiskus glatt ziehen, bleibt es beim Oktober. Sie sollen aber sogar ganz auf die Auszahlung der Energiepreispauschale verzichten dürfen – dann müssten ihre Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung machen, um an die 300 Euro heranzukommen. Das betrifft aber nur Arbeitgeber, bei denen die abzuführende Lohnsteuer im Vorjahr nicht mehr als 5000 Euro betragen hat.

Stimmt auch der Bundesrat dem Gesetz zu – wofür einiges spricht – steigt außerdem der Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Zum selben Stichtag wird überdies der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht. Davon profitieren Beschäftigte, die keine höheren Ausgaben nachweisen können, die im engen Zusammenhang mit ihrem Verdienst stehen. Zu den sogenannten Werbungskosten gehören Werkzeug, Berufskleidung oder Fahrten zur Arbeit. Das Finanzamt nimmt stets den Pauschbetrag – es sei denn, es wird mehr nachgewiesen. Um Fernpendler, die besonders unter den gestiegen Energiepreisen leiden, zu entlasten, wird die Entfernungspauschale vom 21. Kilometer an auf 38 Cent erhöht, ebenfalls rückwirkend, aber befristet bis 2026. Sie beträgt derzeit 35 Cent, für die ersten zwanzig Kilometer 30 Cent.

Durch alles zusammen kann eine Familie mit zwei Kindern in der Spitze auf knapp 900 Euro Entlastung im Jahr hoffen, wie Frank Hechtner von der Universität Nürnberg berechnet hat. Alleinerziehende mit einem Kind können ihm zufolge auf bis zu 445 Euro hoffen, Ledige ohne Kinder auf maximal 345 Euro.

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