Nachrichten

#Augen auf beim Geld!

Augen auf beim Geld!

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) war bislang die einzige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügte. Noch nicht einmal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur politikfernen Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Sender von 2014 wurde umgesetzt.

Doch das ändert sich nun: Auf intensives Betreiben der Landesregierung von Thüringen, die zurzeit die Rechtsaufsicht über den Sender innehat, haben sich die Ministerpräsidenten der drei MDR-Staatsvertragsländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nun darauf geeinigt, den Vertrag nach knapp dreißig Jahren unveränderten Bestehens zu reformieren. Als erster der drei Regierungschefs hatte Bodo Ramelow am 22. Dezember des vergangenen Jahres die Neufassung des MDR-Staatsvertrags unterzeichnet. Am Dienstag haben es ihm die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff und Michael Kretschmer gleichgetan. Nun geht der Vertrag zur Bestätigung an die Landtage.

Über die neue Vereinbarung hatte es jahrelang Streit zwischen den drei Ländern gegeben, vor allem über eine gerechte Verteilung der „MDR-Regionaleffekte“. So hat der MDR in Thüringen bislang gut hundert feste Mitarbeiter, während es in Sachsen mehr als 1500 Beschäftigte sind. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hatte mehrfach darauf verwiesen, dass die Dreiländeranstalt mit ihren Standorten und Produktionen in seinem Bundesland nicht angemessen präsent sei. Im Vergleich zu Sachsen und Sachsen-Anhalt werde in Thüringen dreimal mehr an Rundfunkbeitrag eingenommen, als dafür dort produziert werde.

Mehr gesellschaftliche Gruppen im Rundfunkrat vertreten

Der erneuerte Staatsvertrag enthält zahlreiche rechtliche Veränderungen, die unter anderem durch die Digitalisierung und die damit verbundenen Möglichkeiten der Programmverbreitung notwendig sind. Zudem wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, das festlegte, die Rundfunkgremien nur bis zu einem Drittel mit „staatsnahen“ Mitgliedern zu beschicken. Der MDR-Staatsvertrag legt eine Quote von maximal 28 Prozent fest. Der Rundfunkrat wächst, er hat künftig fünfzig statt bislang 43 Mitglieder, vertreten sind nun auch durch jeweilige Verbände Migranten und Schwule und Lesben.

Dem Rundfunk- und dem Verwaltungsrat kommt künftig eine stärkere Funktion bei der Überwachung und Kontrolle des MDR zu. Der Aufgabenkatalog des Verwaltungsrats, der die Geschäftsführung der Intendantin überwacht, wurde explizit um die Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen, ergänzt.

Der Verwaltungsrat soll bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Leitungsebenen und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums „ausdrücklich dafür sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist“.

Keine Modernisierung des Sendeauftrags

Mit der Novellierung ist es zwar gelungen, den MDR-Staatsvertrag zu modernisieren, allerdings wurde die Chance nicht genutzt, auch den Sendeauftrag zu reformieren. Die Frage, was zu den Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Senders gehört, ist in Sachsen-Anhalt und Sachsen zuletzt mit großer Kritik aufgeworfen worden. Der Staatsvertrag aber geht in Sachen Aufgabenbeschreibung nicht über die allgemeinen Festlegungen des Medienstaatsvertrags (Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung) hinaus. So ist weder von Plattformen und einer besseren digitalen Vernetzung noch von einer möglichen Reduzierung linearer Hörfunk- oder Fernsehangebote die Rede. Auch die seit einiger Zeit in Rede stehende ARD-Kulturplattform, die ihren Sitz in Halle nehmen könnte, taucht in dem Vertrag nicht auf.

Dennoch ist – im Gegensatz zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages – nicht damit zu rechnen, dass die Landtage diesen Vertrag ablehnen. Markus Kurze, der medienpolitische Sprecher der CDU in Sachsen-Anhalt, hatte während einer Landtagsdebatte am 15. Dezember des vergangenen Jahres erklärt, man müsse eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur im MDR umsetzen, sondern beim gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Anders als im Juni des vergangenen Jahres beim Staatsvertrag über den Rundfunkbeitrag hat der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, diesmal nicht nur unterschrieben. Er tat dies auch ohne Einschränkung.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!