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#Der Preis des Klimaschutzes

„Der Preis des Klimaschutzes“

Wenn die EU ihre Klimaziele erreichen will, führt an der Sanierung von Bürogebäuden und Wohnhäusern kein Weg vorbei. Schließlich entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen auf Gebäude. Damit die EU 2050 klimaneutral ist, müssten jährlich 2 Prozent der 200 Millionen Bestandsimmobilien energetisch saniert werden, tatsächlich sind es viel weniger, hierzulande etwa 1 Prozent. Das Europaparlament will deshalb nun mit einer Sanierungspflicht für Ge­bäude gegensteuern. Wohngebäude sollen bis 2030 zunächst die Energieeffizienzklasse E und dann bis 2033 mindestens D erreichen. Für öffentliche Gebäude und Büros soll beides drei Jahre früher gelten.

Dafür hat sich das Europaparlament am Dienstag in Straßburg ausgesprochen und damit den entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission von Ende 2021 verschärft. Das Ergebnis fiel mit 343 Ja-Stimmen, bei 216 Nein-Stimmen und 78 Enthaltungen klar aus. Vorausgegangen war eine heftige Debatte darüber, ob die Vorgaben zur Gebäudesanierung der richtige Weg sind, um den CO2-Ausstoß zu senken. Kritik hatten EU-Abgeordnete von Union und FDP geübt, aber auch Vertreter der Wohnungsbranche.

„Ein pauschaler Renovierungszwang wird der Lebenswirklichkeit vieler Menschen nicht gerecht“, sagte die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler nach dem Vo­tum. „In Zeiten hoher Energiepreise, von Fachkräftemangel und Inflation darf es nicht sein, dass Hausbesitzer zu energetischen Sanierungen gezwungen werden, zumal es gerade in ländlichen Regionen und Randgebieten durchaus möglich ist, dass sich diese wirtschaftlich nicht rechnen.“ Der Beschluss sei zudem überflüssig, dass der Gebäudesektor künftig unter den Emissionshandel falle.

Mangel an Fachkräften und Baustoffen

Damit müssen die Eigentümer für den CO2-Ausstoß ihrer Gebäude zahlen. Das soll sie dazu bewegen, den Energieverbrauch von sich aus zu senken. Nun die ordnungsrechtliche Keule zu schwingen „ist deshalb der völlig falsche Ansatz“, betonte der FDP-Abgeordnete Andreas Glück. Entscheidende Fragen wie die Finanzierung, aber auch die Probleme durch Mangel an Fachkräften und Baustoffen blieben unbeantwortet. Mit ei­nem Antrag für weitgehende Ausnahmen von den Sanierungsvorgaben scheiterte Glück jedoch deutlich. Ob die Vorgaben am Ende des Gesetzgebungsprozess Be­stand haben werden, ist dennoch offen. Die Mitgliedstaaten haben sich im Ministerrat nur für das sehr viel weniger ehrgeizige Ziel ausgesprochen, dass alle Wohnhäuser 2033 im Durchschnitt die Klasse D erreichen müssen. Damit das EU-Gesetz in Kraft treten kann, müssen sich die beiden EU-Institutionen auf eine gemeinsame Position einigen.

SPD, Grüne und jenseits von FDP und CDU auch die liberale und die christ­demokratische Fraktion begrüßten den zuvor fraktionsübergreifend ausgehandelten Kompromiss. Er sieht bereits zahlreiche Ausnahmen von der Sanierungspflicht vor. So sind historische, geschützte oder architektonisch spezielle Gebäuden ausgenommen. Zudem können die Staaten bis zu 22 Prozent des verbleibenden Gebäudebestands ausnehmen, etwa wenn es nicht genügend Arbeitskräfte für die Renovierungsarbeiten gibt oder die Arbeiten extrem teuer wären. Von den 45 Prozent des Bestands, der saniert werden müsste, um die Energieeffizienzklasse D zu erreichen, bleibt damit nach Schätzung der Kommission die Hälfte. Tatsächlich saniert werden müssten so nur noch knapp 23 Prozent des Bestands. Das entspricht aber dem Ziel, 2 Prozent des Bestands jährlich energetisch zu sanieren.

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