Nachrichten

#Digitalisierung unter Strafe verboten

„Digitalisierung unter Strafe verboten“

Das „Nachweisgesetz“ schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Vertragsdokumente in Schriftform zur Verfügung stellen müssen. Sein Wortlaut erinnert daran, dass es von 1995 stammt: „Der Nachweis in elek­tro­nischer Form ist ausgeschlossen.“ Nun wird es auf Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geändert – aber nicht so, wie es das Motto der Ampelkoalition „Mehr Fortschritt wagen“ vermuten lässt: Das Digitalisierungsverbot wird ausgeweitet und mit einer neuen Bußgelddrohung verschärft. Arbeitgeber, die es wagen, ihren Mitarbeitern den Arbeitsvertrag in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, werden künftig mit bis zu 2000 Euro Strafe je Fall belegt.

Das neue Regelwerk hat es ohne öffentliche Aufmerksamkeit schon weit durch die Instanzen der Gesetzgebung geschafft. Die Tagesordnung des Bundestags sieht vor, es am Donnerstag zu beschließen. Ob man es noch ein Gemeinschaftswerk der Ampel nennen kann, ist aber fraglich: Deren Fachpolitiker hatten im parlamentarischen Verfahren zwar auf Drängen der FDP einen Kompromiss mit digitalen Lösungen ausgetüftelt. Der aber kippte plötzlich, wie aus der Koalition zu hören ist – nach Intervention des Arbeitsministeriums, das Einwände des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht genügend berücksichtigt sah.




Was Unternehmer davon halten, illus­triert ein Kommentar von Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom: „Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss.“ Dass man private Arbeitgeber zwinge, Arbeitsverträge und zugehörige Dokumente immer auszudrucken, sei aber nicht nur digitalpolitisch ein Rückschritt. „Dies widerspricht den Anforderungen einer modernen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt.“

EU-Richtlinie erlaubt digitale Dokumente

In der Tat erwarten viele Fachleute, dass die neue Vorgabe neue Papierberge produziert; während Energie- und Rohstoffmangel gerade jetzt Papiersparen nahelegen. Wie an anderer Stelle zu hören, bereitet der Papiermangel inzwischen sogar der Sozialversicherung erste Sorgen – sie muss sich anstrengen, an genügend dokumentenechtes Papier heranzukommen, um zumindest alle Renten- und Hartz-IV-Bescheide vorschriftsgemäß auszufertigen. Das aber ist vorerst noch ein gesondertes Problem.

Den Anstoß zum neuen Papiergesetz für Arbeitsverträge gab eine EU-Richtlinie, die neue formale Mindestanforderungen stellt – was Arbeitgebern Tricksereien zulasten ihrer Beschäftigten erschweren soll. Im Kern ist dieser Gedanke auch gar nicht so umstritten, er stand schon 1995 hinter dem alten Gesetz. Was die Gemüter nun aber stark erhitzt: Die Richtlinie erlaubt sehr wohl digitale Dokumente. Doch Heil ließ die Option in seinem Regelwerk ungenutzt.

Was bleibt, ist ein erweiterter Papierzwang: Bisher gilt er zum Beispiel nicht für Kurzzeitverträge bis vier Wochen. Und Arbeitgebern droht für digitale Dokumente kein Bußgeld – sondern nur, dass sie im Streitfall die Beweislast tragen, nicht die Mitarbeiter. Das neue Gesetz dehnt nun überdies den Katalog der auf Papier zu druckenden Angaben aus und verkürzt die Fristen, innerhalb derer der Ausdruck vorliegen muss. Ausnahmen für Kleinbetriebe sind nicht geplant – und die Beschwerden über neuen Bürokratieaufbau umso zahlreicher.

Das zeigte sich auch in der Fachanhörung des Bundestags am Montag. Selbst die Vertretung der Arbeitsrichter äußerte dort Erstaunen, dass das Gesetz eine Digitalisierung nicht einmal in Ansätzen zulasse. Und der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) legte dar, dass der Bürokratieaufbau auch Großunternehmen treffe. Gerade dort sei es längst üblich, Dokumente digital vorzuhalten; und Ausdrucke würden oft digital unterschrieben, aber auch dafür drohe nun ein Bußgeld. Ein Unternehmen mit 10.000 Beschäftigten benötige zwei zusätzliche Sachbearbeiter, um alles zu erfüllen. Dem DGB aber ist das Gesetz zu lasch. Er fordert den Papierzwang auch für Crowdworker, die sich auf Onlineplattformen um Aufträge bewerben.

Ärgerlich ist das alles auch für die FDP, die gegenüber Rot-Grün nur zwischen Mitmachen und Koalitionskrach wählen darf. Mehrheitlich werde sie im Bundestag wohl zustimmen, hieß es. Ihr arbeitsmarktpolitischer Sprecher Pascal Kober gibt zähneknirschend zu Protokoll: „Leider sind SPD und Grüne in ihrer Entscheidung gegen die elektronische Übermittlung der Sorge der Gewerkschaften gefolgt, dass Beschäftigte in prekären Branchen technisch womöglich überfordert wären.“ Deshalb aber alle von der Digitalisierung auszuschließen überzeuge nicht. Noch klarer verhält sich Kobers FDP-Kollege Carl-Julius Cronenberg, der den zeitweilig geplanten Kompromiss mit erarbeitet hatte: Er kündigte an, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!