Nachrichten

#Friedrich Merz treibt riskante Machtspiele mit der Steuer

Friedrich Merz will versuchen, über den Bundesrat die Pläne für das Wachstumschancengesetz zu stoppen. Doch schon einmal scheiterte er mit so einer Steuerblockade. Und nun?

Friedrich Merz kann es nicht lassen. Der Oppositionsführer versucht abermals, über den Bundesrat Steuerpläne der Regierung zu stoppen. Am kommenden Freitag berät der Bundesrat über das abgespeckte Wachstumschancengesetz. Die damit verbundene Entlastung beträgt auf Druck aller Länder mit Ausnahme Bayerns nur noch 3,2 Milliarden statt 7 Milliarden Euro. CDU und CSU haben ihre Zustimmung davon abhängig gemacht, dass die Koalition eine Belastung für die Bauern nochmals korrigiert, Stichwort Agrardiesel. Doch das ist gar nicht Teil dieses Gesetzes.

Die Opposition regiert in Steuersachen zumeist über den Bundesrat mit. Die Länder haben ein echtes Mitspracherecht, wenn Gesetze ihre Finanzen berühren. Da sich Bund und Länder das Aufkommen aus den großen, ertragstarken Steuern teilen, ist das in der Regel der Fall. Ausnahmen sind beispielsweise der Solidaritätszuschlag und die Energiesteuer, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht. Sogenannte Einspruchsgesetze kann die Ländermehrheit nur verzögern, nicht verhindern. Ein solches Nein des Bundesrats kann der Bundestag überstimmen und damit aushebeln.

Beim Wachstumschancengesetz geht es um Regelungen in der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, also um Gemeinschaftsteuern, so dass die Union mit ihrer strukturellen Mehrheit im Bundesrat grundsätzlich in einer starken Position ist. Im Vermittlungsausschuss gab es ein „unechtes“ Ergebnis, also keinen Konsens. Die Mitglieder der Regierungsparteien drückten das Ergebnis gegen die Vertreter von CDU und CSU durch. Dass deren Ablehnungsfront im aktuellen Fall hält, wenn es nun zum Schwur im Bundesrat kommt, wird indes zunehmend bezweifelt.

Zuletzt sprach Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) offen aus, was bis dahin Parteifreunde allenfalls hinter der vorgehaltener Hand raunten: „Das Wachstumschancengesetz wird eine Mehrheit bekommen.“ Als der Sachse das sagte, hatte die Bundesregierung noch nichts öffentlich vorgelegt, was die Landwirte und damit die Union friedlicher stimmen könnte. Zuletzt drehten die Spekulationen sich um eine Glättung der Einkommensteuer für Landwirte über mehrere Jahre und eine Risikoausgleichsrücklage für Bauern. Beides würde die Agrarier entlasten und die Kassen des Bundes und der Länder belasten.

Kritik an „Lockvogelangeboten“

Auch im Sommer 2000 versuchte die in der Opposition gefangene Union Steuerpläne der Regierung zu verhindern. Der Bundeskanzler hieß damals Gerhard Schröder. Sein Finanzminister war inzwischen Hans Eichel (beide SPD), nachdem Oskar Lafontaine ein Jahr zuvor von der Fahne gegangen war. Er hatte im März 1999 Knall auf Fall Regierungsamt und Parteivorsitz hingeworfen. In der Union teilten sich Angela Merkel und Merz die Macht. Die eine war gerade zur CDU-Vorsitzenden gekürt worden, der andere war noch Fraktionschef (nach der Bundestagswahl 2002 wurde er zu seinem großen Missvergnügen durch die Konkurrentin verdrängt).

Es ging um die rot-grüne Steuerreform für die Jahre 2001, 2003 und 2005. Mit den späten Korrekturen addierten sich die Entlastungen auf 60 Milliarden DM im Jahr, damals wurde noch in D-Mark gerechnet. Übertragen in Euro, ging es um 30,7 Milliarden.

Der Union reichte das rot-grüne Entlastungsversprechen nicht. Sie wollte mehr für Facharbeiter und Personengesellschaften erreichen. Merz sagte vor der entscheidenden Sitzung im Bundesrat, er sei sich seiner Sache und der Unterstützung der unionsgeführten Länder sicher. Zugleich kritisierte er „Lockvogelangebote“ der Bundesregierung als unseriös. Es werde erwartet, dass Bremen und voraussichtlich Mecklenburg-Vorpommern für die Reform stimmten. Als standhaft schätzte Merz Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz ein.

Überraschend viele Länder dafür

Es kam anders. Die umworbenen Länder nahmen die Angebote der Regierung dankend an. Das von SPD und FDP regierte Rheinland-Pfalz hatte auf liberalen Druck erreicht, dass der Spitzensteuersatz einen weiteren Punkt gesenkt wurde. Damit wurde die Einkommensteuer in drei Stufen auf 15 bis 42 Prozent gesenkt, von 22,9 bis 51 Prozent. Die Körperschaftsteuer wurde von 40 auf am Ende 25 Prozent gedrückt, verbunden mit einem Systemwechsel. Bis dahin hatte man die in den Dividenden steckende Steuerbelastung bei der Besteuerung der Anteilseigner berücksichtigt („angerechnet“). Nun wurde die Belastung auf Unternehmensebene zum Faktum. Zum Ausgleich mussten die Aktionäre nur die Hälfte der Dividende versteuern (Halbeinkünfteverfahren).

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!