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#Ganze Länder als Hotspots

„Ganze Länder als Hotspots“

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, aber sie verursacht keine Notlage von nationaler Tragweite mehr. Mit dieser Begründung hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag Forderungen aus den Ländern nach einer Fortführung bundesweiter Infektionsvorgaben zurückgewiesen. Die Länder selbst seien nun in der Verantwortung, die Instrumente des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes anzuwenden. „Ich hoffe, dass noch mehr Bundesländer die Hotspot-Regelung nutzen“, sagte Lauterbach nach einer Videositzung mit den Gesundheitsministern der Länder.

Diese Regelung ist der Kern des Mitte März vom Bundestag beschlossenen neuen Gesetzes, das nach Auslaufen einer Übergangsfrist von Sonntag an den Werkzeugkasten der Pandemiebekämpfung definiert. Sie ermöglicht es den Landesparlamenten, bei einer als bedrohlich eingeschätzten Infektionslage einzelne Regionen oder notfalls auch das ganze Bundesland zu sogenannten Hotspots zu erklären, in denen dann verschärfte Regeln gelten. Dazu zählt beispielsweise auch eine Maskenpflicht in Supermärkten, da das neue Gesetz als Regelfall keine solche Maskenpflicht mehr vorsieht.

Söder will keine flächendeckende Maskenpflicht

Ein von Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unterstützter Antrag auf Fortführung bundesweiter Vorgaben habe schon im Kreis der Länder keine Mehrheit gefunden, berichtete Lauterbach nach der Sitzung am Montag und stellte klar: „Es gibt keine Grundlage für eine nationale Regelung mehr, weil wir keine nationale Notlage mehr haben.“ Zur Begründung wies er auf die rechtliche Bewertung durch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich machte Lauterbach deutlich, dass er eine breiter geltende Maskenpflicht für sinnvoll gehalten hätte.

Das neue Gesetz sieht diese nur noch in einigen Bereichen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln verbindlich vor. Eine Übergangsregelung erlaubte es den Ländern, ihre auf Grundlage des alten Infektionsschutzgesetzes erlassenen Verordnungen noch bis zum 2. April weiter anzuwenden. Inwieweit bei ihnen im Rahmen der neuen Hotspot-Regelung verschärfte Vorschriften gelten sollen, müssen Landesregierungen und -parlamente nun ohne den Bund entscheiden.

Die SPD-geführten Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben angekündigt, angesichts der derzeit sehr hohen Infektionszahlen die Hotspot-Regel sogar landesweit in Kraft zu setzen. Lauterbach hob dies als vorbildlich hervor.

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte vor der Sitzung mit seinen Länderkollegen und Lauterbach kritisiert, dass die im neuen Gesetz formulierten Kriterien schwammig und nicht rechtssicher anwendbar seien. Vor diesem Hintergrund forderte er die Fortführung einer bundesweiten Maskenpflicht für weitere vier Wochen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnte am Montag aber die Einführung einer landesweiten Maskenpflicht in Bayern ab. Man werde „auch keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen“, sagte Söder in München. Dies gelte „jedenfalls auf absehbare Zeit“.

Lauterbach setzt auch auf die Supermärkte

Schon in den vergangenen Tagen hatte es politisch intensive Diskussionen darüber gegeben, unter welchen Voraussetzungen die Länder die neue Regelung aktivieren können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hob am Montag noch einmal hervor, dass dies schon vor dem Eintreten einer akuten Notlage möglich sei. Hotspot-Regeln könnten schon dann beschlossen werden, wenn beispielsweise eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten drohe – also nicht erst, wenn die Krankenhäuser tatsächlich überlastet seien.

Jenseits davon hatte Lauterbach auch die Hoffnung geäußert, dass etwa Supermarktketten von selbst mit Hilfe des Hausrechts das Maskentragen weiterhin vorschreiben könnten. Allerdings schränkte er am Montag ein: „Die Länder haben die Pflicht ihre Bürger zu schützen, das kann nicht durch einzelne Supermarktketten kompensiert werden.“

Ein weiteres schwieriges Thema für die Gesundheitsminister ist derzeit, wie sich die aus der Ukraine kommenden Menschen für eine Corona-Impfung gewinnen lassen. Die Impfquote der ukrainischen Bevölkerung beträgt nach Aussage Holetscheks nur etwa 35 Prozent und ist damit nur knapp halb so hoch wie in Deutschland. Auch Lauterbach sprach von „riesigen Impflücken“. Dies gelte auch etwa im Hinblick auf Masern, was deshalb ebenfalls von größerer Bedeutung sei, weil für den Besuch von Kitas und Schulen eine Masern-Impfnachweispflicht bestehe. „Da versuchen wir, einen Weg zu finden, wie wir möglichst unbürokratisch und schnell diese wichtigen Impflücken schließen können“, sagte er.

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