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#Gibt es bald eine Asylprüfung an der EU-Außengrenze?

Gibt es bald eine Asylprüfung an der EU-Außengrenze?

Gut ein Jahr ist es her, dass die EU-Kommission ihren „Neuen Pakt zu Migration und Asyl“ vorgelegt hat. Geschehen ist seither wenig. Ende Juni einigten sich Mitgliedstaaten und das Parlament auf eine Stärkung der EU-Asylagentur, das war unstrittig. Im Dezember soll der nächste Schritt folgen, eine Reform der Eurodac-Verordnung. Sie regelt die Erfassung von Asylbewerbern mit ihrem Fingerabdruck; so können die Mitgliedstaaten herausfinden, wer für ein Asylverfahren zuständig ist. Das soll ausgeweitet und mit anderen Datenbanken vernetzt werden, um die Migrationsbewegung von einzelnen Personen nachverfolgen zu können. Dafür zeichnet sich eine ausreichende qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten ab. Man muss allerdings wissen: Über diese Verordnung ist schon viele Jahre verhandelt worden, sie gilt als „technisches“ Dossier.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Hochpolitisch ist dagegen der dritte Schritt, über den die EU-Innenminister am Freitag zum ersten Mal bei ihrem Rat in Luxemburg diskutiert haben: die sogenannte Screening-Verordnung. Das ist eine Innovation, die von der EU-Kommission vor einem Jahr vorgeschlagen worden ist. Es geht darum, Asylbewerber an der Außengrenze nicht nur kurz in der Eurodac-Datenbank zu registrieren, sondern in einem Schnellverfahren ihren Asylanspruch zu ermitteln. Das erfordert vor allem die Identifizierung von Menschen, die ohne Papiere einreisen.

Schultert jeder einen Teil der Verantwortung?

Kommen sie aus einem Land, das nur eine geringe Asylanerkennungsquote hat, müssen sie sich einem Schnellverfahren unterziehen, wie es heute schon an Flughäfen üblich ist – mit vermindertem Rechtsschutz. Währenddessen können sie interniert werden und gelten noch nicht als rechtlich eingereist. Das erleichtert die Abschiebung, wenn der Schutzantrag abgelehnt wird. Davon ausnehmen will die Kommission Familien mit Kindern unter 12 Jahren und unbegleitete Minderjährige.

Deutschland und viele andere Staaten im Norden und Westen der Union machen sich für diese Reform stark. Würde sie konsequent verwirklicht, müsste der Strom von Migranten verebben, die in andere Länder weiterziehen. Genau deshalb stemmen sich die Mittelmeeranrainer dagegen, sie würden ihr Ventil verlieren, um Migrationsdruck an andere Staaten abzulassen. „Wir müssen sicherstellen, dass wir über Solidaritätsmechanismen verfügen“, so formulierte es der griechische Migrationsminister Notis Mitarachi am Freitag etwas eleganter. „Sind die Mitgliedstaaten bereit, ihren Teil der Verantwortung zu schultern, wenn wir hundert- oder zweihunderttausend Ankünfte pro Jahr in Griechenland haben oder eine Million? Darauf gibt es bis jetzt keine Antwort.“

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Die wird es auch in absehbarer Zukunft nicht geben, weil die Visegrád-Staaten keinerlei Verpflichtungen eingehen wollen, die dazu führen, dass am Ende Schutzsuchende bei ihnen landen. Diese vier Staaten haben sich deshalb mit den fünf Mittelmeeranrainern verbündet: Wie diese lehnen sie es ab, die Screening-Verordnung aus dem Gesamtpaket der EU-Kommission herauszulösen – wenn auch aus entgegengesetzten Gründen. Die einen verlangen Solidarität, die anderen verweigern sie. Solange die neun Staaten zusammenhalten, bleibt die Reform blockiert. Denn die anderen 18 Staaten stellen zusammen nur 59 Prozent der Bevölkerung; für eine qualifizierte Mehrheit müssen es mindestens 65 Prozent sein.

Die Bundesregierung hofft gleichwohl darauf, dass sich die Fronten in den nächsten Monaten aufweichen lassen. So umwarb der deutsche Vertreter, Innen-Staatssekretär Helmut Teichmann, am Freitag schon mal Warschau. Man könne Polen, Litauen und Lettland nur dankbar dafür sein, wie sie derzeit die EU-Außengrenze verteidigten, sagte er – nämlich gegen den belarussischen Versuch, Migranten als politisches Druckmittel einzusetzen und über die Grenze zu schleusen. Speziell im Fall Polens gibt es am Verhalten der Grenzpolizei auch Kritik, die schluckte der Staatssekretär aber herunter. Litauen wiederum forderte, dass Zäune oder andere Sperren aus dem EU-Budget finanziert werden.

Das hat die EU-Kommission stets abgelehnt. Allerdings gab es bisher auch keinen Fall – außer im Frühjahr 2020 an der Landgrenze zwischen der Türkei und Griechenland –, in dem sich ein Nachbarstaat als Schleuser betätigt. Einstweilen hat Litauen elf weitere Staaten gefunden, die diese Forderung unterstützen. Außerdem setzten sie sich in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission für „klare Regeln“ ein, wie Mitgliedstaaten sich gegen einen solchen „hybriden Angriff“ verteidigen dürften. Deutschland trug das nicht mit. Darüber könne erst die nächste Bundesregierung entscheiden, hieß es zur Begründung.

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