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#Giffey will Kinder in Pflegeeinrichtungen stärken

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Giffey will Kinder in Pflegeeinrichtungen stärken

Für Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ist der Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII) eines der „Flaggschiffprojekte“ dieser Legislaturperiode. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch auf den Weg gebracht. Er muss nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche bei der Beteiligung, beim Kinderschutz, beim Aufenthalt in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe sowie durch bedarfsgerechte Ausgestaltung von Leistungen und Angebote der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Konkret geht es darum, Kinder und Jugendliche in Betreuungseinrichtungen und Heimen besser zu schützen, sie zu stärken, zu unterstützen und zu beteiligen. So sollen Jugendliche, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind und sich in einem Nebenjob etwas hinzuverdienen, mindestens drei Viertel ihres Verdienstes behalten dürfen. Nur maximal 25 Prozent des Verdienstes darf den Plänen zufolge künftig für die Beteiligung an den Unterbringungskosten herangezogen werden. Bisher sind es 75 Prozent.

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Vorgesehen ist außerdem, dass Heime künftig jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden können. Kinderärzte, die bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung trotz ihrer ärztlichen Schweigepflicht eine Meldung an das Jugendamt machen sollen, werden vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung bekommen. Sie sollten wissen, wie es dem Kind geht, sagte Giffey am Mittwoch in Berlin.

Bundesweit ist darüber hinaus die Einrichtung von Ombudsstellen geplant, an die sich Eltern und Kinder bei Beschwerden über Entscheidungen von Jugendämtern wenden können. Das ist eine unmittelbare Konsequenz aus vielen Missbrauchsfällen, in denen Jugendämter eine fragwürdige Rolle gespielt haben. Kinder und Jugendliche sollen auch einen eigenen Beratungsanspruch bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind.

Insgesamt 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche wachsen unter schwierigen sozialen Bedingungen auf, sie sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. 360.000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher sind nur die etwa 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die 260.000 mit körperlichen und geistigen Behinderungen fallen unter die sogenannte Eingliederungshilfe. Hinzu kommen drei bis vier Millionen Kinder und Jugendliche in einer Familie mit einem psychisch oder suchtkranken Elternteil. Viel zu wenige nähmen bisher die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, so Giffey. Das liegt auch daran, dass Eltern Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung haben und deshalb schweigen.

Schutzkonzepte bei Pflegeverhältnissen

Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, werden die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden über Einrichtungen und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen wird zur Pflicht. Die Anforderungen und Kontrollen bei einer Betreuung in einer ausländischen Einrichtung werden verschärft.

Verbessern soll das Gesetz auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärzten. Jugendliche, die nach dem 18. Geburtstag als sogenannte „Careleaver“ eine Pflegefamilie oder eine Einrichtung verlassen, sollen eine verbindlichere Unterstützung erhalten und können auch in die Einrichtung zurückkehren, wenn etwas schiefgehen sollte. Das Familiengericht kann anordnen, dass ein Kind oder Jugendlicher auf Dauer bei seinen Pflegeeltern bleibt. Damit soll ihnen mehr Stabilität und Sicherheit gegeben werden.

Um die Bindungen für Pflegekinder zu sichern, sollen Geschwisterbeziehungen, aber auch die leiblichen Eltern gestärkt werden. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind, Pflegeeltern sollen besser begleitet und die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern verbindlicher gefördert werden. Kinder mit und ohne Behinderungen sollen künftig gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Von 2024 sollen Eltern durch Verfahrenslotsen unterstützt werden. Sie erhalten einen verlässlichen Ansprechpartner, der sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet.

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